Die Bundesregierung legt den neuen Corona-Fahrplan für den Herbst vor. Die Maskenpflicht in Flugzeugen soll in jedem Fall weiterhin bestehen bleiben.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat in Zusammenarbeit mit Bundesjustizminister Buschmann (FDP) eine Gesetzesgrundlage für neue Corona-Regelungen für den kommenden Herbst erarbeitet. Für Reisende bedeutet das, dass die Maskenpflicht in Flugzeugen auch weiterhin bestehen bleibt. Eine umfassendere Regelung zu Masken in diversen Innenräumen steht ebenfalls zur Debatte. Darüber berichtet die Tagesschau.
Die neue Gesetzesgrundlage
Für den kommenden Herbst sorgt der Bund für neue rechtliche Grundlagen, damit Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen gegen Infektionswellen im eigenen Bundesland vorgehen können. Allgemein gilt ab dem 1. Oktober eine umfassende Maskenpflicht in Flugzeugen, dem öffentlichen Personenfernverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Im Gesundheitsbereich soll zudem eine Testpflicht erlassen werden. Diese wird jedoch lediglich für Ungeimpfte gelten.
Sollten die Coronazahlen im Herbst 2022 wieder signifikant ansteigen, ist es den Länderchefs auf Basis des neuen Infektionsschutzgesetzes nun auch wieder möglich, strengere Regelungen zu verabschieden. Diese beinhalten vor allem eine ausgeweitete Maskenpflicht.
Keine Lockdowns, dafür aber umfassende Maskenpflicht
Lockdowns sind jedoch – sowohl seitens des Gesundheitsministeriums als auch seitens des Justizministeriums – ausgeschlossen. Stattdessen kann in Innenräumen wie Flughäfen, Hotels, Restaurants und Freizeiteinrichtungen eine Maskenpflicht verordnet werden. Es soll jedoch möglich sein, sich durch einen Impfnachweis oder einen frischen Antigen-Test davon befreien zu lassen.
Zudem kann es zu einer Maskenpflicht in den Außenbereichen kommen. Voraussetzung dafür ist eine drohende Überlastung des lokalen Gesundheitssystems. Sollte das geschehen, ist auch eine Besucherobergrenze für Veranstaltungen im Rahmen der Möglichkeiten.
Länder warnen vor erneutem Flickenteppich
Geht es nach den Länderchefs, wäre der neue Gesetzesentwurf deutlicher ausgefallen. Viele befürchten, durch unklare Aussagen und fehlende einheitliche Bestimmungen, einen erneuten „Flickenteppich“. Grund dafür ist die fehlende Genauigkeit bei der Festlegung der Hotspot-Kriterien. Auch diesmal ist nicht genau definiert, wann genau die strengeren Maßnahmen denn nun nötig werden.
Innerhalb der letzten beiden Jahre kam es immer wieder dazu, dass in unterschiedliche Bundesländer auch unterschiedliche Regelungen galten – was dazu führte, dass die Bürger schnell den Überblick verloren haben. Was gilt wo und unter welchen Bedingungen? Das droht – laut der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen – nun auch diesen Herbst wieder eine oft gestellte Frage zu werden.
Fazit zu den geplanten Coronaregelungen für den Herbst 2022
Einen neuen Lockdown muss die Hotellerie- und Reisebranche vorerst nicht befürchten. Der Bund schließt diese Maßnahme kategorisch aus. Dennoch bleibt in Flugzeugen und allen anderen öffentlichen Verkehrsmitteln auch weiterhin die Maskenpflicht bestehen. Für Hotel- und Restaurantbesuche könnten ebenfalls bald wieder das Tragen einer Maske nötig sein. Allzu umfassende Einschränkungen sowie 3G-Überprüfungen wird es zumindest in der Tourismusbranche nach dem neuen Gesetzesentwurf jedoch nicht geben.