Fluggesellschaften sollen künftig die beim Check-in erhobenen Daten verstärkt mit den nationalen Behörden des Ziellandes teilen. Der Vorschlag kommt von der EU-Kommission und soll die Grenzbeamten unterstützen.

Die Verarbeitung von vorab übermittelten Fluggastdaten soll ausgeweitet werden, wie aus einem Vorschlag der EU-Kommission hervorgeht. Demnach ist vorgesehen, dass alle relevanten Fluggastdaten schon vorab den nationalen Behörden übermittelt werden. Dadurch können sich die Grenzbeamten besser auf die zu erwartenden Personen vorbereiten und Kriminelle werden schneller erkannt, wie fvw berichtet.

Neue API-Vorschriften geplant

API steht für Advance Passenger Information und genau diese Daten sollen die Airlines im Vorfeld den jeweiligen Beamten des Einreiselandes zur Verfügung stellen. Die Vorgaben sollen für Flüge innerhalb der EU gelten, aber auch für solche in die EU oder aus ihr hinaus.

Die Europäische Kommission fordert die Weitergabe von Daten an die Grenzbeamten

Bislang geben Airlines die beim Check-in erhaltenen Daten nur auf mehr oder weniger freiwilliger Basis weiter. Dies soll sich ändern, wobei die EU-Staaten und das Europaparlament noch über die geplanten Vorschriften verhandeln müssen. Folgende Änderungen sind seitens der EU-Kommission geplant:

  • Einheitliche Regeln für die Erhebung von API-Daten: Die neuen Vorschriften umfassen eine erschöpfende Liste der API-Datenelemente, die Mittel zur Erhebung von API-Daten und eine zentrale Stelle für die Übertragung der Daten.
  • Verpflichtende Erhebung von API-Daten zur Erleichterung des Grenzmanagements sowie zur Bekämpfung irregulärer Einreisen auf allen Flügen in den Schengen-Raum: Dadurch werden die Wartezeiten beim Aussteigen sowie bei den physischen Grenzübertritts-Kontrollen verkürzt und Reisen in den Schengen-Raum erleichtert. Verpflichtende Erhebung von API-Daten für Strafverfolgungszwecke für alle Flüge in die und aus der EU sowie für ausgewählte Flüge innerhalb der EU: Die für diese Zwecke bestimmten API-Daten werden unter uneingeschränkter Einhaltung der EU-Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten erhoben.
  • Qualitativ bessere API-Daten, da die Fluggesellschaften diese Daten künftig nur noch auf automatisierte Weise erheben sollen.
  • Zentralisierte Übermittlung von API-Daten durch die Fluggesellschaften an die nationalen Behörden über einen neuen Router, der von der EU-Agentur eu-LISA verwaltet werden wird: Diese technische Lösung steht im Einklang mit den Garantien für den Schutz personenbezogener Daten, da API-Daten nur übermittelt, aber nicht gespeichert werden.
Mit der neuen Regelung möchte man auch die EU-Grenzen besser schützen

Sollten die geplanten Vorschriften bewilligt werden, kann mit der entsprechenden Anwendung ab 2028 gerechnet werden.

Fazit zu den geplanten API-Vorschriften

Wirklich verstehen kann ich die Forderung seitens der EU-Kommission nicht. Innerhalb des Schengenraums finden grundsätzlich keine Kontrollen statt. Wieso sollte es nun erforderlich sein, die Passagierdaten in noch größerem Umfang an die jeweiligen Staaten mitzuteilen, wenn ohnehin keine Kontrolle stattfindet? Bei Einreisen außerhalb des Schengenraums kann solch ein System natürlich nützlich sein, dennoch sollten die jeweiligen Grenzbeamten mutmaßlich Kriminelle bei der Reisepasskontrolle erkennen. Inwiefern die Vorabweitergabe der Daten da hilfreich ist, kann ich nicht abschließend beurteilen. Letztendlich stehe den geplanten Vorschriften aber eher skeptisch gegenüber.

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