Diese Neuigkeiten dürften alle Bahnreisenden freuen! Der geplante, 50-stündige Warnstreik der EVG konnte abgewendet werden. Beide Parteien haben sich außergerichtlich geeinigt.
Nachdem die Deutsche Bahn eine letzte Frist der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) am Freitagmittag verstreichen ließ, stand fest, der angekündigte Warnstreik von Sonntagabend 22 Uhr bis Dienstag-Mitternacht, findet statt. Die Deutsche Bahn hatte dies bis zuletzt scharf kritisiert und als „unverhältnismäßig“ und “kundenschädigend” eingestuft. Martin Seiler, Personalvorstand bei der DB, sprach sogar von einem Vollstreik. Mit einem Eilantrag vor Gericht, hatte die Bahn heute Mittag noch einen letzten Versuch unternommen, den Streik abzuwenden – mit Erfolg. Was bedeutet dies nun für Bahnkunden?
Kein Streik in den kommenden Tagen
Nun heißt es erstmal aufatmen. Gute Nachrichten für alle Bahnreisenden, die schon sorgenvoll auf die kommenden Tage geschaut haben. Der angekündigte, 50-stündige Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) konnte nahezu in letzter Sekunde abgewendet werden. Vor wenigen Stunden reichte die Deutsche Bahn sogar einen Eilantrag gegen den Streik vor Gericht ein. Darüber wurde heute um 12 Uhr vor dem Arbeitsgericht Frankfurt verhandelt – mit Erfolg für die Deutsche Bahn. Oder sogar für beide Parteien? Nach ersten Informationen der Tagesschau heißt es, man habe sich außergerichtlich geeinigt. So haben die (EVG) als auch die Bahn einem verpflichtenden Vergleich zugestimmt.
Doch was heißt das genau für die Bahnkunden?
In einem ersten Statement ließ die EVG verlauten, dass sie nicht wie geplant von Sonntag 22 Uhr bis Dienstag Mitternacht streiken wird. Somit dürften alle Züge im Regional- und Fernverkehr planmäßig fahren. Unklar ist dennoch, ob es trotz der Absage des Streiks zu regionalen Verzögerungen oder Behinderungen kommen wird. Auch die Handhabung mit bereits umgetauschten Fahrtickets ist noch nicht endgültig geklärt.
Auch die konkreten Vergleichsforderungen sind noch nicht bekannt. Hätte das Arbeitsgericht Frankfurt den Streik per Gerichtsbeschluss verboten, hätte die EVG noch einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellen können.
In den nächsten Tagen kommt es vorerst nicht zu Streiks – kommende Woche dagegen könnte sich die Lage wieder ändern.
Wie läuft ein Eilantrag vor Gericht ab?
Einigen dürfte sich die Frage stellen, wie die Deutsche Bahn auf den letzten Drücker noch einen Gerichtstermin einberufen konnte, denn bei Prozessen vor Gericht erwartet man oft zähe und monatelange Verhandlungen. Ein Eilantrag dagegen kann binnen ein bis zwei Tagen entschieden werden – auch am Wochenende. Wie im Fall der Deutschen Bahn wurden vor Gericht die Argumente beider Parteien offengelegt, wobei man sich am Ende außergerichtlich einigen konnte.
Das Streikrecht ist wie die Gründung von Gewerkschaften in Artikel 9 des Grundgesetzes ein Grundrecht, was immer wieder betont wird, kommt es zu einer solchen Arbeitsniederlegung. Dennoch gibt es gewisse Grenzen, so muss ein Streik zur “Erreichung eines Zieles” auch immer verhältnismäßig sein. Dies kritisierte die Deutsche Bahn mit dem 50-stündigen Warnstreik der EVG. Dass ein Gericht einen Streik verbietet, ist tendenziell jedoch eher unwahrscheinlich, die rechtlichen Hürden sind dafür sehr hoch. Blickt man auf die Streik-Historie bei der Bahn zurück, belegen dies die gescheiterten Versuche in den Jahren 2014 und 2021.
Fazit zum abgewendeten Warnstreik bei der Bahn
Es sind gute Nachrichten, die Reisende nur wenige Stunden vor dem eigentlich geplanten Warnstreik erreichen. Nach einem eingereichten Eilantrag der Deutschen Bahn beim Arbeitsgericht in Frankfurt konnte der Warnstreik abgewendet werden. Das Gericht musste zudem kein Urteil fällen, denn die Bahn und die EVG konnten sich außergerichtlich einigen. Wie die Forderungen konkret aussehen und was Bahnkunden mit bereits umgetauschten Tickets dennoch wie ursprünglich geplant fahren können, wird sich hoffentlich in den nächsten Stunden klären!