Nachdem 2017 erstmals die Roaming-Gebühren abgeschafft wurden, soll diese Regelung im kommenden Jahr auslaufen. Deshalb schlägt die EU-Kommission eine Verlängerung dieser Verordnung vor.
Obwohl momentan von dem Großteil an Reisen abgeraten wird, macht die EU-Kommission sich bereits Gedanken über die Zukunft des Reisens. Seit 2017 müssen EU-Bürger in allen EU-Mitgliedsstaaten keine Roaminggebühren mehr zahlen. Dieses Abkommen läuft jedoch 2022 aus. Wie die Europäische Kommission berichtet, soll diese Regelung verlängert werden.
Verordnung soll um zehn Jahre verlängert werden
Seit dem 15. Juli 2017 könnt ihr im gesamten EU-Ausland zu den Konditionen surfen und telefonieren, wie es in eurem Heimatland der Fall ist. Zudem trifft dies auch auf Norwegen, Island und Liechtenstein zu. In der Schweiz und der Türkei gilt dieses Abkommen leider nicht. Trotz des Brexits gelten die bestehenden Roaming-Abkommen in Großbritannien zukünftig auch. In allen restlichen EU-Mitgliedsstaaten soll diese Regelung nun auch noch in Zukunft gelten.
Die Abschaffung der Roamingentgelte ist ein gutes Beispiel dafür, wie die EU dafür sorgt, dass Millionen von Bürgerinnen und Bürgern vernetzt bleiben und sich ihr Leben verbessert. Durch die neuen Vorschriften bleibt das Roaming weiter aufschlagsfrei und wird sogar noch besser.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin
Seit der Abschaffung der Roaminggebühren 2017 profitieren 170 Millionen EU-Bürger von dieser Regelung. Die Datenroaming Nutzung hat sich seitdem vervielfacht. Im Vergleich zum Sommer 2016 war die Datenroaming Nutzung im Sommer 2019 17 Mal höher. Dies zeigt auch, dass die Nachfrage nach Datenroaming in der EU sehr hoch ist. Insgesamt soll die Verordnung deswegen vorerst für zehn Jahre verlängert werden – laut der EU eine wichtige Maßnahme zur Vorbereitung einer besseren Zukunft.
Verlängerung soll zukünftige Verbesserungen mit sich bringen
In einer Studie der Europäischen Kommission gaben 33 Prozent der Befragten an, dass sie im Ausland eine geringere Geschwindigkeit als in ihrem jeweiligen Heimatland haben. In 28 Prozent der Fälle war der Netzstandard niedriger (zum Beispiel 3G statt 4G). Dies soll ab 2022 weitgehend nicht mehr der Fall sein. Falls dieselbe Netzgeschwindigkeit wie im Heimatland verfügbar sein sollte, soll diese auch an den Verbraucher weitergegeben werden. Dies soll auch für die immer weiter ausgebaute 5G-Geschwindigkeit gelten. Der Verbraucher soll bei 5G im Vorhinein wissen, ob die Konditionen auch im Ausland gelten werden.
Es soll sichergestellt werden, dass Notdienste aus dem EU-Ausland kostenlos und einwandfrei erreicht werden können. Der Standort des Anrufers soll automatisch übermittelt werden, auch wenn der Notruf über Apps wie WhatsApp oder spezielle Notruf-Apps gesendet wird. Es werden zudem Informationen bereitgestellt, wie Reisende in dem Ausland die Notrufdienste ideal erreichen können.
Ebenso wie Notrufe sollen technische Notdienste oder Hotlines von beispielsweise Fluggesellschaften oder Versicherungen kostenfrei erreichbar sein. Falls höhere Kosten für einen Anruf entstehen sollten, muss der Anbieter seinen Kunden davor ausreichend darüber informieren. Damit die Regelung für die Betreiber auch weiterhin tragfähig bleibt, sollen die Roamingvorleistungsentgelte weiter gesenkt werden. Ebenfalls soll mithilfe von Preisobergrenzen geregelt werden, dass Kosten für die Bereitstellung der Netze abgedeckt werden können.
Fazit zur möglichen Gebührenfreiheit fürs Roaming
Die Verlängerung der Abschaffung der Roaming-Gebühren ist für alle Reisende ein immenser Vorteil. Deswegen ist es sehr erfreulich, dass eine Verlängerung dieser Regelung geplant ist. Die einheitliche Netzgeschwindigkeit und die Verbesserungen in Notfällen wären ein weiterer Vorteil für alle Reisenden. Wie steht ihr dazu? Plädiert ihr auch für eine Verlängerung der Abschaffung von den Roamingkosten?