Knapp 1.000 Euro zahlte ein Paar für einen Flug in der Business Class nach Mallorca und konnte dabei Plätze in der First Class auswählen – auf dem Flug gab es dann doch nur Business Class Plätze, was die Passagiere zu einer Klage animiert hat.
Über ein Upgrade freut sich jeder Fluggast. Dass es auch andersherum gehen kann, zeigt ein Fall aus Frankfurt. Wie aus dem Urteil nur bedingt hervorgeht, hat die Lufthansa dem Paar zwar Tickets für zwei Flüge nach Mallorca mit First Class Sitzen (aber der Business Class als Buchungsklasse) verkauft, im Flugzeug selbst mussten die Passagiere dann aber auf regulären Business Class Sitzen Platz nehmen. Anders als via dpa berichtet und unter anderem von der Süddeutschen Zeitung aufgegriffen, hatte der Passagier faktisch keine Tickets in der First Class gebucht, sondern bei der Buchung eines Business Class Tickets Sitzplätze in der First Class ausgewählt.
Gericht urteilt überraschend im Sinne des Fluggastes
Durchaus überraschend hat das Amtsgericht Frankfurt dennoch entschieden: Den Passagieren steht eine finanzielle Entschädigung zu, wenn die Fluggesellschaft sie auf Sitze in der Business Class umbucht – selbst dann, wenn die Buchung ursprünglich ebenfalls für die Business Class war, aber First Class Plätze im Buchungsprozess ausgewählt werden konnten.
Ein Kunde der Lufthansa wollte seine Chance nutzen, als die Lufthansa eine Boeing 747-8 auf der Strecke von Frankfurt nach Mallorca eingesetzt hat: Sitzplätze in der First Class, die sonst nur auf Langstreckenflügen angeboten wird. Mit 951,04 Euro für den Hin- und Rückflug für zwei Personen ein verhältnismäßig günstiges Angebot, denn als Buchungs- und Reiseklasse wurde nur die Business Class angeboten. Dennoch konnten Passagiere die insgesamt acht im Flugzeug vorhandenen First Class Plätze allerdings im Buchungsvorgang auswählen.
Möglich machte dies überhaupt der Einsatz einer Boeing 747-8 auf dieser Route im vergangenen Jahr. Auch in diesem Jahr gab es mehrere Flüge ab Frankfurt mit einer Boeing 747-400, die allerdings über keine First Class verfügt. Scheinbar eine gute Entscheidung, denn wie die Gerichtsentscheidung zeigt, sorgen die indirekten Downgrades für rechtliche Probleme für die Lufthansa.
Ja zur Entschädigung, nein zum Ersatzflug
Die aus Sicht des Passagiers negative Umbuchung auf einen schlechteren Sitzplatz durch die Airline wollte sich der Kunde nämlich nicht gefallen lassen und verklagte die Airline. Vor Gericht wurden ihm knapp 1.200 Euro als Entschädigung zugesprochen. Laut airliners argumentierte das Gericht, dass der Sitzkomfort in der Business Class ein anderer sei, was in dieser Sache entscheidend ist, denn verkauft wurde der Flug in eben jener Reiseklasse – nur der Sitzplatz wurde verändert. Die Airline sei laut dem Gericht trotz des Umstandes nicht berechtigt gewesen, die Plätze in diese Kategorie abzustufen. Ein Urteil, welches die Grundlage für kommende Rechtsstreitigkeiten sein könnte.
Wichtig hierbei: Der Anbieter ist zu einer Entschädigung verpflichtet, nicht jedoch zu einem Ersatz. Der geschädigte Kunde aus Frankfurt hatte als Wiedergutmachung kostenlose Flüge in der Luxusklasse nach San Francisco gefordert, was das Amtsgericht ablehnte.
Fazit zum Urteil gegen die Lufthansa
Airlines und Fluganbieter dürfen laut einem Urteil des Frankfurter Amtsgerichts Plätze nicht in eine niedrige Kategorie im selben Flugzeug umbuchen, wenn es dafür keinen triftigen Grund gibt – selbst dann, wenn ursprünglich die gleiche Reiseklasse gebucht wurde. Geklagt hatte ein Paar aus Frankfurt, die bei der Buchung eines Business Class Tickets Sitzplätze in die First Class auswählen konnte. Sie haben laut dem Urteil eine Entschädigungszahlung erhalten, jedoch kein Anrecht auf Ersatzleistungen. Ein Urteil, was dem ein oder anderen Reisenden in ähnlichen Situationen weiterhelfen könnte – und gleichzeitig Folgen aufseiten der Fluggesellschaften haben wird, die solche Möglichkeiten in Zukunft wohl nicht mehr anbieten werden.