Die Bundesregierung sowie die Ministerpräsidenten der Länder haben am gestrigen Abend die weiteren Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bekannt gegeben und sind dabei auch auf das Thema Reisen eingegangen – ohne aber positive Nachrichten verkünden zu können.
Wer gerne verreist, der hat es aktuell nicht einfach. Dennoch handelt es sich natürlich um ein vergleichsweise kleines Opfer mit einem Blick auf die Gesamtsituation. Besserung ist für den Moment allerdings zumindest in dieser Hinsicht erst einmal nicht zu erwarten, denn während andere Bestimmungen langsam leicht gelockert werden sollen, wird von Reisen weiterhin abgeraten. Touristische und großenteils auch geschäftlichen Reisen ins Ausland bleiben schon wegen der jeweils gültigen Einreisebeschränkungen anderer Länder unmöglich.
Aufruf zum Verzicht auf private Reisen und Familienbesuch
Die Maßnahmen rund um das Coronavirus kommen nicht in allen Bereichen mit expliziten Verboten daher und das gilt auch für den Aspekt der Reisen. Wie bereits in den vergangenen Wochen, heißt es zumindest im Beschluss der Bundesregierung (der keine direkte Geltung entfaltet, sondern nur eine Maßgabe für die Länder ist):
Die Bürger in Deutschland sollen weiter auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten verzichten.
Ein konkretes Verbot ist das nicht, allerdings haben einige Länder bereits in den letzten Wochen mit stärkeren Regeln solche Reisen explizit verboten – etwa in Bayern, wo man nur mit triftigem Grund die eigenen vier Wände verlassen darf. Private Reisen, darunter auch Besuche bei der Familie, sind damit explizit verboten. Doch auch dort, wo die Regeln nicht klarer gefasst sind, sollte man schon aus moralischen Gründen, wo es geht auf entsprechende Reisen verzichten. Auch auf überregionale Tagesausflüge soll grundsätzlich verzichtet werden.
Das gilt auch weiterhin, denn die Empfehlung auf private Reisen zu verzichten, wird wohl in allen Bundesländern (teils mit strengerer Auslegung) bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Zudem wurde nicht genannt, ob diese Maßnahme danach gelockert werden soll. Erneut beraten wird darüber voraussichtlich am 30. April.
Übernachtungsangebote nicht für touristische Zwecke
Auch Hotels sind von den Maßnahmen weiterhin stark betroffen. Die Ausführungen der Bundesregierung sehen vor, dass Übernachtungsangebote auch weiterhin explizit nicht für touristische Zwecke angeboten werden sollen. Auch diese Regelung hatte zuvor schon Bestand und wird nun bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Ob es danach zu einer Lockerung kommt und Hotels auch für touristische Zwecke Übernachtungen anbieten dürfen, wurde nicht kommuniziert.
Bis dahin dürfen Hotels nur dann Gäste annehmen, wenn diese einen zwingenden Reisegrund haben, die Rede ist von sogenannten “notwendigen Übernachtungen”. Entsprechend dieser Regelung haben viele Hotels auch komplett geschlossen und planen meist nicht vor dem 4. Mai wiederzueröffnen – das gilt etwa für das Hotel Vier Jahreszeiten in Hamburg. Geöffnet haben in fast allen deutschen Städten nur noch sehr wenige Hotels, in Berlin beispielsweise das Hotel Adlon Kempinski, die notwendige Übernachtungen anbieten. Die Belegung liegt meist allerdings dennoch nur im einstelligen Prozentbereich, wie reisetopia von mehreren Hotels erfahren hat.
Fazit zur Verlängerung der Reiseeinschränkungen
Die Bundesregierung rät weiterhin von nicht zwingend notwendigen und explizit von touristischen Reisen im Inland ab. Auch Familienbesuche soll es mindestens bis zum 3. Mai 2020 erst einmal nicht geben. Hotels dürfen Gäste nur für explizit nicht touristische Zwecke beherbergen. Eine Exit-Strategie für Reisen und den Tourismus gibt es derweil noch nicht, sodass besonders Hoteliers weiterhin abwarten müssen, ab wann der Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Bis dahin allerdings sollte sich jeder tunlichst an die Empfehlungen halten und auf Reisen verzichten.