Die Bundesregierung könnte schon Ende März die Maßnahmen für Reiserückkehrer verschärfen – auch dann, wenn es sich nicht um Risikogebiete handelt. Das geht aus einer Beschlussvorlage zum Bund-Länder-Treffen hervor.
Am morgigen Montag treffen sich die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundesregierung zur nächsten Beratung über die Corona-Maßnahmen. Schon jetzt ist dabei klar, dass es auch stark um den Tourismus gehen wird. Zum einen um Reisen im Inland, aber zum anderen eben auch um Reisen ins Ausland. Hier tobt seit mehr als einer Woche insbesondere die Debatte um Urlaub auf der Insel Mallorca, seit diese kein Risikogebiet mehr ist. Nun deutet sich an, dass die Regeln für die Einreise für die Balearen, aber auch andere Länder verschärft werden sollen – unabhängig von der epidemischen Situation dort. Das geht aus einem ersten Entwurf der Beschlussvorlage für das Bund-Länder-Treffen hervor, die Business Insider vorliegt.
Testpflicht & Quarantäne für alle Reiserückkehrer
Der nach Angaben von Business Insider von den SPD-geführten Bundesländer stammende Entwurf sieht eine Verschärfung vor, die es in sich hätte und gleichzeitig rechtliche Zweifel aufwerfen dürfte. So heißt es in dem Entwurf wörtlich:
Das Auftreten von Covid-19 Varianten und deren weltweite Ausbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss. Reisen, insbesondere Urlaubsreisen ins Ausland, müssen daher unabhängig von Inzidenzen im Zielland mit einer epidemiologisch gebotenen Quarantäne und einer Testpflicht vor Rückreise und bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verbunden sein. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus mehreren Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, müsse diese daher unverzüglich und unabhängig von den dortigen lokalen Inzidenzwerten in eine Überarbeitung der entsprechenden Verordnungen durch die Bundesregierung bis Ende März einbezogen werden.
Entwurf zur Beschlussvorlage des Bund-Länder-Treffens am 22. März
Die Passage in der Beschlussvorlage würde konkret das bislang vorherrschende System der Risikogebiete gänzlich obsolet machen. Statt eine Unterscheidung zwischen Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten vorzunehmen, würden zukünftig einfach generelle Test- und Quarantänepflichten gelten. Explizit betont wird dabei, dass dies unabhängig von den Inzidenzen im Zielland gelten soll, was rechtlich ausgesprochen zweifelhaft sein dürfte. Schon vor Monaten hatten die Richter in Nordrhein-Westfalen eine Quarantäne selbst bei Rückreise aus Risikogebieten gekippt, weil sich eine höhere Infektionsgefahr in diesen Ländern nicht nachweisen ließ.
Zweifelhaft erscheint auch die Begründung der verstärkten Verbreitung von Virusvarianten auf Urlaubsreisen. In Deutschland liegt der Anteil der sogenannten britischen Variante mittlerweile bei weit mehr als die Hälfte aller Fälle, sie dürfte bald alle anderen Varianten verdrängt haben. In den meisten Ländern, die für Urlaubsreisen überhaupt relevant sind, verbreitet sich allerdings entweder der Wildtyp des Virus oder eben dieselbe britische Variante – und dass langsamer als in Deutschland.
Umsetzung bereits für Ende März geplant
In den letzten Tagen hatte es mehrere Stimmen gegeben, die eine Regelung wie die des Entwurfs zur Beschlussvorlage befürworten. Die Ministerpräsidenten aus Bayern und Niedersachsen hatten zuerst Rufe nach einer Testpflicht laut lassen werden, später folgte auch Außenminister Heiko Maas. Aus Niedersachsen hieß es zuletzt sogar, dass man eine Reisewarnung für die Balearen wieder herstellen sollte – auch dann, wenn dies nach den eigentlich dafür notwendigen Kriterien nicht machbar wäre. Entsprechend darf man davon ausgehen, dass die scheinbar von den SPD-geführten Ländern vorgeschlagene Regelung durchaus auch in anderen Bundesländern auf Zustimmung stoßen könnte. Besonders prekär: Anders als etwa Punkte zum Inlandstourismus ist die Regelung zu Auslandsreisen nicht mit eckigen Klammern versehen. Diese bedeuten, dass bei dem entsprechenden Punkt noch Diskussionsbedarf besteht.
Sollten sich Bund und Länder auf diesen Vorschlag einigen können und sollte die Formulierung so auch im Beschluss auftauchen, erwartet gerade Osterurlauber eine böse Überraschung. Die Rede ist von einer Umsetzung der neuen Regelung bis Ende März, womit bereits Rückreisende über die Ostertage erfasst wären und selbst dann in Quarantäne müssten, wenn sie aus einem Land zurückkehren, in dem sich das Virus deutlich weniger stark ausbreitet als in Deutschland. Zwar erscheint eine solche Regelung rechtlich ausgesprochen zweifelhaft, bis entsprechende Gerichtsurteile gefällt sind, könnten allerdings einige Tage vergehen. Manch einen Reisenden dürfte schon dies davon abhalten, eine Reise zu buchen – was sicherlich eines der Motive sein dürfte, weswegen eine solche Regelung in den Beschluss aufgenommen werden könnte.
Fazit zum Entwurf für das Bund-Länder-Treffen
Die Politik zeigt sich mit Blick auf die Regelungen zum Coronavirus und Reisen wandelbar: Nachdem sich die Infektionslage in beliebten Urlaubsregionen deutlich besser entwickelt hat, als in Deutschland, sollen die bisher gültigen Regeln fallen. Statt Rücksicht auf das lokale Infektionsgeschehen zu nehmen, soll es nun eine generelle Test- und Quarantänepflicht geben – mit fadenscheinigen und wissenschaftlich zweifelhaften Argumenten. Ob die Regelung morgen tatsächlich beschlossen wird, steht allerdings noch nicht fest. Genauso wenig ist klar, wann eine Umsetzung folgen könnte.