Trotz andauernder Kurzarbeit stocken einige Teilzeit arbeitende Swiss-Piloten zurzeit ihr Pensum wieder auf 100 Prozent auf und Swiss ist vertraglich dazu verpflichtet es zu erlauben.

Während Swiss erleichtert über die genehmigten Staatshilfen ist, können einige sich in Teilzeit befindliche Swiss-Piloten eine Klausel im Gesamtarbeitsvertrag der Piloten für sich nutzen. Diese ermöglicht es ihnen, trotz Kurzarbeit ihre Pensen aufzustocken, berichtet die Schweizer Handelszeitung.

Nicht im Gesamtinteresse von Swiss

Der Hinweis zur Möglichkeit der Pensen-Erhöhung kam aus einer internen Mail vom Pilotenverband Aeropers. Teilzeit arbeitende Swiss-Piloten können auf eine Vollzeitstelle aufstocken, obwohl absehbar ist, dass nur ein Bruchteil des normalen Flugvolumens möglich sein wird. Einige sind dieser Möglichkeit bereits gefolgt. Im persönlichen Einzelfall ist dies nachvollziehbar, jedoch liegt dies nicht im Gesamtinteresse der Airline, denn für Swiss entstehen dadurch weitere Kosten. Für den Betrag, der über das Kurzarbeitergeld hinausgeht, muss Swiss aufkommen, wie die Airline der Schweizer Zeitung Beobachter berichtet.

Bei einem Einkommen über der Bemessungsgrenze des Bundes für Kurzarbeit liegt die finanzielle Konsequenz bei der Swiss. Es sind häufiger dienstältere Piloten und Pilotinnen, die Teilzeitverträge ausüben.

Swiss

Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der genehmigten Staatshilfen dafür aufgewendet werden muss. Bis zum Ende des Jahres haben die Piloten gemäß dem Gesamtarbeitsvertrag auch weiterhin noch die Möglichkeit, ihre Pensen zu erhöhen.

Klausel aus dem Jahr 2001

Der Teil des Gesamtarbeitsvertrags der Swiss-Piloten, der diesen Schritt überhaupt möglich macht, stammt aus 2001, dem Jahr des Groundings von Swiss. Danach hat Aeropers eine Klausel mit in den Vertrag aufgenommen, der die Piloten im Falle einer weiteren Krise absichert. In den aktuellsten Vertrag aus dem Jahr 2018 wurde die Vereinbarung übernommen. Bis jetzt wurde diese jedoch noch nie angewendet.

Dieser Vertrag sieht vor, dass die Möglichkeit bestehe das Arbeitspensum zu erhöhen oder aus dem Teilzeitvertrag auszutreten, sollten sich die Anstellungsbedingungen substanziell ändern. Die durch die anhaltende COVID-19 Krise verursachte Kurzarbeit zählt dabei als eine solche substanzielle Änderung. Ein interessantes Detail ist, dass die Klausel ausschließlich für die Piloten gilt. Flugbegleiter oder Bodenpersonal können sie nicht für sich nutzen, da ihre Rechte anderen Gesamtarbeitsverträgen zugrunde liegen.

Auch in einem weiteren Vertragspunkt stehen die Piloten besser da, als ihre Kollegen. Ihre Arbeitsplätze sind im Gegensatz zu vielen anderen sicher, denn der mächtige Pilotenverband hat auch einen Kündigungsschutz ab dem zweiten Dienstjahr in den Gesamtarbeitsvertrag mit aufnehmen können.

Fazit zur Pensen-Erhöhung der Teilzeit-Swiss-Piloten

Die Berufsgruppe der Piloten ist schwer von der Corona-Pandemie und der damit zusammenhängenden Kurzarbeit betroffen. Wenn sich in solch einer Situation eine Möglichkeit eröffnet, finanzielle Verluste teilweise aufzufangen, werden vermutlich einige nicht zögern diese zu nutzen. Im Hinblick aber auf das gemeinschaftliche Interesse, die langfristige Erholung der Airline und die sinnvolle Nutzung der Staatshilfen, sind diese Nachrichten irritierend. Auch, wenn es die rechtliche Grundlage für Swiss-Piloten gibt von Teilzeit auf Vollzeit aufzustocken, liegt es am Ende im Ermessen der Piloten selbst wie sie entscheiden.

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Autorin

Wenn Anna unterwegs ist, ist sie in ihrem Element. Selten ist sie mehr als ein paar Tage am selben Ort. Der nächste Kurztrip oder eine Fernreise stehen immer schon in ihrem Kalender. Nach ihrem Tourismus-Studium konnte sie ihre Leidenschaft zum Beruf machen und teilt auf reisetopia.ch ihre Erfahrungen, Tipps und News aus der Reisewelt mit euch.

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