Zwei Passagierinnen erhielten jüngst vom Oberlandesgericht Frankfurt Recht auf Entschädigung, nachdem diese ihren Flug aufgrund langer Wartezeiten an der Sicherheitskontrolle verpassen.

In Frankfurt wurde jüngst ein spannendes Urteil gefällt, das viele Passagiere aufhorchen lassen dürfte. Denn dabei sprach das Oberlandesgericht Frankfurt zwei Fluggästen ein Recht auf Entschädigung zu, nachdem diese ihren Flug aufgrund von überlangen Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle verpassten. Die Verantwortung hierbei trägt trotz privater Subunternehmen noch immer die Bundespolizei. Wie das RND berichtet, stünden den Passagierinnen nun Entschädigungen zu, da diese einen Flug neu buchen und in einem Hotel übernachten mussten. Der Bund muss nun für die Entschädigung sorgen.

Fluggäste hielten sich an zeitliche Empfehlungen

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat ein für deutsche Passagiere interessantes Urteil gefällt. Demnach könnten Fluggäste, sollte es an den Sicherheitskontrollen eines Flughafens zu überlangen Wartezeiten kommen, Anspruch auf Entschädigung – diese müsste demnach sogar die Bundesrepublik selbst entrichten. Demnach gab das Gericht in Frankfurt zwei Klägerinnen Recht auf Entschädigung, die aufgrund von langen Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen ihren Flug verpassten und diesen neu buchen und in diesem Zuge in einem Hotel übernachten mussten. Und das, obwohl sich beide Fluggäste demnach an die zeitlichen Vorgaben gehalten hätten. Die Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen unterliegen der Bundespolizei.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat zwei Fluggästen Entschädigung zugesprochen, die wegen Wartezeiten an der Sicherheitskontrolle ihren Flug verpassten.

Im genauen Fall der zwei Klägerinnen verpassten diese ihren Flug in die Dominikanische Republik. Der Flughafen selbst empfahl Reisenden an jenem Tag zwei Stunden vor Abflug sich am Check-in einzufinden. Dabei hielten sich beide Fluggäste an die empfohlenen Zeiten und waren bereits drei Stunden vor dem Abflug eingecheckt. Zudem seien beide Frauen „ohne vorwerfbare Verzögerungen“ zu den Sicherheitskontrollen gegangen – 90 Minuten vor Abflug. Doch die Sicherheitskontrollen dauerten so lange, dass beide Frauen ihren Flug verpassten, beziehungsweise das Gate bei Ankunft schon geschlossen war.

„Unzumutbare Sonderopfer“

Für diesen Umstand machen die beiden Klägerinnen die Bundespolizei verantwortlich. Denn wenngleich private Dienstleiter die Sicherheitskontrollen an Deutschlands Flughäfen durchführen, liegt die Verantwortung dennoch bei der Bundespolizei. Zwar merkte das Oberlandesgericht in Frankfurt an, dass keine Verletzung der Amtspflichten der Polizei vorliege. Doch hätte der „staatliche Eingriff“ bei den betroffenen Fluggästen „zu einem unzumutbaren Sonderopfer geführt“. Und dabei dürfen sich die Passagiere auch auf die Vorgaben des Flughafens oder der Fluggesellschaft verlassen.

Fazit zum Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt könnte Signalwirkung haben, denn besonders im vergangenen Jahr kam es an einigen deutschen Flughäfen zu Chaos, beziehungsweise überlangen Wartezeiten vor den Sicherheitskontrollen. Den in diesem speziellen Fall betroffenen zwei Fluggästen steht nun eine Entschädigung zu, da diese einen neuen Flug, sowie ein Hotel buchen müssten. Dafür wird denn auch die Bundespolizei verantwortlich gemacht, die zwar nicht mehr selbst kontrolliert, jedoch die privaten Dienstleister beauftragt. Nun wird es spannend sein zu sehen, welche Auswirkungen dieses Urteil haben könnte.

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Autor

Max saß irgendwann häufiger in einem Flugzeug als in einer Straßenbahn, und kam so nicht umhin sich immer mehr mit den Themen rund um das Sammeln von Meilen, sowie den besten Flug- und Reisedeals zu beschäftigen. Auf reisetopia teilt er mit euch die neusten Deals und wichtigsten Tipps!

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