Nach einer Revision des Schweizer Luftfahrtgesetzes kann das Bundesamt für Zivilluftfahrt in der Schweiz nun beim Flugzeugpersonal jederzeit Alkoholkontrollen durchführen.

An einer Sitzung vom 5. Juni 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (LFG) eröffnet. Grund für die Anpassung bildet unter anderem die Übernahme eines EU-Erlasses durch die Schweiz. Die neuen Bestimmungen sollen die Früherkennung von psychischen Erkrankungen bei Pilotinnen und Piloten sowie Fluglotsen verbessern – und die jederzeitige Durchführung von Alkoholkontrollen bei Flugbesatzungsmitgliedern ermöglichen. Nachdem der Nationalrat dieser Änderung des Luftfahrtgesetzes als Erstrat zugestimmt hat, nahm am 13. September nun auch der Ständerat die Revision an, wie abouttravel.ch berichtet.

Stichprobenweise Alkoholkontrollen auch ohne Anzeichen

Der 2015 von einem Germanwings-Piloten verursachte Flugzeugabsturz gab auf europäischer Ebene Anlass, die Vorschriften für die psychische und physische Beurteilung von Crewmitgliedern anzupassen. Infolgedessen wurden auch neue Regeln erlassen, um etwaigem Alkoholmissbrauch vorzubeugen. Für die Ausübung der Flug- bzw. Arbeitstätigkeit sollen insbesondere Piloten und Fluglotsen über eine gute körperliche Verfassung und einen medizinisch einwandfreien Gesundheitszustand verfügen. Daher wird im Rahmen von Kontrollen bei einem vom Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) akkreditierten Fliegerarzt deren Flugtauglichkeit regelmäßig überprüft.

Die Kontrollen von Flugbesatzungsmitgliedern waren bisher nur bei Verdacht auf Trunkenheit oder Betäubungsmittelkonsum erlaubt. Nun soll das Bazl künftig Flugbesatzungsmitglieder im Rahmen von Vorfeldkontrollen auch ohne Anzeichen von Angetrunkenheit einer stichprobenartigen Alkoholkontrolle unterziehen.

Handlungsbedarf in beiden Kammern unbestritten

Wie der Schweizer Nationalrat schon in der Sommersession hat nun auch der Ständerat die Änderung des Luftfahrtgesetzes angenommen. Dies ganz klar mit 41 zu 0 Stimmen dafür und einer Enthaltung. Nur das vom Bundesrat vorgeschlagene freiwillige Melderecht führt zwischen den in den beiden Kammern zu Unstimmigkeiten. Der Nationalrat lehnte dies bereits in der Sommersession mit 113 zu 75 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab, der Ständerat hingegen nahm das Melderecht mit 31 zu 11 Stimmen an.

Gemäß dem Kommissionssprecher und Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO) können sich Ärztinnen und Ärzte schon heute vom Berufsgeheimnis entbinden lassen, um entsprechende Meldungen zu machen. Dagegen meint der Minderheitssprecher und Ständerat Mathias Zopfi (Grüne/GL) jedoch, dass zwischen den Kontrollen der Gesundheitszustand sich ändern könne. Dafür sei es relevant, dass Ärzte Meldung erstatten können, ohne sich vom Berufsgeheimnis unterbinden lassen müssen.

Dieser Meinung ist auch die Bundesrätin Simonetta Sommaruga: „Es geht hier auch um die Sicherheit der Flugpassagiere“, betonte sie und wies darauf hin, dass im Strassenverkehr ein solches Melderecht bereits gelte.

Funken neu in Amtssprache

Außerdem soll es im revidierten Luftfahrtgesetz eine weitere Änderung geben: Für den nicht gewerbsmäßigen Sichtflugverkehr wird neben Englisch auch in der lokal gesprochenen Amtssprache gefunkt werden können. Dies gelte auch für Hobbypiloten. „English only“ soll in Zukunft nur noch für den Flughafen Zürich gelten. Seit 1. Januar 2019 müssen diese Piloten ihre Funksprüche grundsätzlich in Englisch absetzen, wie die südostschweiz berichtet.

Fazit zur Revision des Schweizer Luftfahrtgesetzes

Eine Gesetzesänderung verlangt, dass das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt beim Flugbesatzungspersonal künftig jederzeit Alkoholkontrollen durchführen kann. Dies soll zur erhöhten Sicherheit in der Luftfahrtbranche beitragen, da sich allfällig unentdeckte psychische Erkrankungen oder durch Alkoholkonsum hervorgerufene Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit besser erkennen lassen. Dieser Anpassung haben beide Räte zugestimmt. Das es beim freiwilligen Melderecht zwischen den Kammern jedoch zu einer Uneinigkeit kam, wird sich der Nationalrat nun noch einmal darüber befinden müssen.

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Autorin

Wenn Anna unterwegs ist, ist sie in ihrem Element. Selten ist sie mehr als ein paar Tage am selben Ort. Der nächste Kurztrip oder eine Fernreise stehen immer schon in ihrem Kalender. Nach ihrem Tourismus-Studium konnte sie ihre Leidenschaft zum Beruf machen und teilt auf reisetopia.ch ihre Erfahrungen, Tipps und News aus der Reisewelt mit euch.

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