Die Lufthansa und die Betreibergesellschaft des Hauptstadtflughafens BER wollen die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Klimaaktivisten der sogenannten “Letzten Generation” prüfen.

Kürzlich ereigneten sich einige Vorfälle an deutschen Airports, bei denen Klimaaktivisten in das Flughafengelände eindrangen, sich auf wichtigen Verkehrswegen ebendieses festklebten und somit den Flugbetrieb teilweise gravierend einschränkten. Nun wollen der deutsche Flag-Carrier Lufthansa sowie die Betreibergesellschaft des Flughafens Berlin-Brandenburg prüfen, ob man Schadensersatzzahlungen vonseiten der Organisation “Letzte Generation” fordern kann, wie airliners berichtet.

Was passierte am Flughafen BER?

Wie wir bereits kurz nach der Aktion der Aktivisten berichteten, die sich vielerorts im Zuge des Protestes gegen klimaschädliche Mobilität unter Nutzung der Möglichkeit des zivilen Ungehorsams festkleben, drangen diese am 24. November und 8. Dezember unbefugt in das Gelände des Flughafens BER ein. Während sich bei der zweiten Aktion im Dezember lediglich zwei Menschen festkleben und bereits sechs davon abgehalten werden konnten, da man die Präsenz an Sicherheitskräften infolge des ersten Einsatzes aufstockte, hatte die Blockade im letzten Monat weitreichende Folgen.

Laut der Lufthansa Group mussten infolge der Aktionen der Aktivisten insgesamt 14 Flüge der Airlines Lufthansa, Swiss, Austrian und Eurowings gestrichen werden. Zudem waren 19 weitere entweder verspätet oder mussten gar zu anderen Flughäfen umgeleitet werden, da Starts- und Landungen zeitweise unmöglich waren.

Prüfung von rechtlicher Umsetzbarkeit

Die beiden von der Protestaktion der Klimaaktivisten finanziell geschädigten Parteien kündigten demnach an, dass man von nun an nach einer jeder solchen Aktion prüfen wolle, ob die Möglichkeit bestehe, die Organisation “Letzte Generation” zu einem Schadensersatz zu verpflichten.

Der Flughafen Berlin-Brandenburg prüft ernsthaft, die sogenannte “Letzte Generation” auf Schadensersatz zu verklagen.

Flughafensprecher BER gegenüber dem Spiegel

Durch die Beeinträchtigung des Flugbetriebes am BER sind sowohl der Betreibergesellschaft des Flughafens und der Lufthansa erhöhte Kosten entstanden. Auch ein mutmaßlicher Gewinnausfall liegt nahe. Auch die generelle Debatte um die Sicherheit des Flughafens wurde durch die vergangenen Aktionen angeheizt, da sich wohl viele Menschen zurecht fragen, warum der Sicherheitsbereich des Flughafens so einfach zugänglich ist.

Fazit zur Prüfung von Schadensersatzforderungen gegenüber der “Letzten Generation”

Die finanziell ohne Zweifel durch die Aktionen der Klimaaktivisten geschädigte Lufthansa und Betreibergesellschaft des BER wollen nun juristisch prüfen lassen, ob die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Aktivisten, die in den vergangenen Wochen bereits zwei Mal den Flugbetrieb einschränkten oder dies zumindest vorhatten, rechtlich machbar ist. Da ziviler Ungehorsam in Deutschland nicht unter Strafe steht, sondern jene, die ihn ausüben, nur für die dabei begangenen Straftaten belangt werden, bleibt abzuwarten, wie in einem solchen Präzedenzfall entschieden wird.

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Autor

Sandro ist Content Editor und seit Januar 2022 bei reisetopia tätig. Seitdem er mit nur einem Jahr seinen ersten Langstreckenflug antrat und danach 6 Jahre lang im Ausland aufwuchs, war er von Reisen begeistert. Heute versorgt er Euch vor allem am Wochenende mit interessanten Inhalten.

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