Nach Baden-Württemberg und Hamburg wagen die nächsten Bundesländer einen Vorstoß hin zur 2G-Regelung. Demnach dürfen Hotels und Restaurants auch hier nur noch Geimpfte und Genesene empfangen.
Geimpft, genesen oder getestet – zukünftig könnte das 3G-Modell durch das 2G-Modell abgelöst werden. Die ersten Bundesländer besprechen dafür bereits die Eckpunkte oder haben diese Regelung bereits umgesetzt. Nach Sachsen-Anhalt heute früh folgen nun auch Berlin und Niedersachsen mit eigenen Initiativen, wo die Landesregierungen in den kommenden Wochen ein 2G-Optionsmodell einführen wollen, wie die Tagesschau berichtet.
Optional oder verpflichtend?
Auch Sachsen-Anhalt möchte in den kommenden Wochen das 2G-Modell im Bundesland einführen, orientiert sich dabei aber an das Hamburger Modell. Demnach soll die 2G-Regelung ein Optionsmodell für das Hotel- und Gastgewerbe werden. Hotels und Restaurants sollen somit die Wahlmöglichkeit erhalten, ob sie ihre Einrichtung lediglich für Geimpfte und Genesene öffnen oder auch Gäste mit aktuellem Corona-Test empfangen. Sollte die 2G-Regel umgesetzt werden, kann der Betrieb wieder uneingeschränkt Gäste empfangen. Die Maximal-Kapazität von Innenräumen würde damit aufgehoben werden. Laut Aussagen der Beteiligten der Landesregierung wolle man damit nicht die Rechte der Gastronomen und Hoteliers beschneiden, sondern die Wahlmöglichkeit ihnen überlassen.
Wann genau die neue Regelung jedoch umgesetzt werden kann, ist aktuell noch unklar. Am heutigen Dienstag möchte die Landesregierung Sachsen-Anhalts die Eckpunkte des Modells besprechen. Idealerweise soll das 2G-Optionsmodell mit der neuen Eindämmungsverordnung in den kommenden Wochen bereits in Kraft treten. In Hamburg hingegen wurde das Modell bereits Ende August verabschiedet. Auch andere Bundesländer wagen Vorstöße hin zur 2G-Regelung. Die DEHOGA kritisiert die Bundesregierung indes scharf und mahnt vor der Impfpflicht durch die Hintertür. Zudem fordert sie ein bundesweit einheitliches Modell. Die verschiedenen 2G-Modelle würden die Branche endgültig zerstören. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) entgegnete dem bereits am Wochenende, dass die Gastronomen und Hoteliers weiterhin die Wahlmöglichkeit hätten, nicht ausschließlich Geimpfte zu empfangen.
Auch Berlin und Niedersachsen wollen folgen
Während Sachsen-Anhalt bereits auf das Hamburger Modell setzt, wollen weitere Bundesländer diesem Beispiel folgen. In Berlin und Niedersachsen gilt die 2G-Regelung bisher nur in Clubs und Diskotheken, soll nun aber schon bald auf weitere Bereiche ausgeweitet werden. In Berlin wurde das 2G-Modell bereits heute beschlossen. Wie in Hamburg dürfen ab sofort auch in Gastronomen und Hoteliers in Berlin entscheiden, ob sie das 2G-Modell oder 3G-Modell umsetzen. Wie in Sachsen-Anhalt würden Abstandsregeln und Personenobergrenzen beim 2G-Modell entfallen. Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen (SPD) hat ebenfalls die 2G-Regelung auf den Gastronomie- und Hotelbereich ausgeweitet.
Erst gestern hat Baden-Württemberg eine ähnliche Regelung eingeführt, die für das Gastgewerbe im Bundesland jedoch verpflichtend wirkt. Das Modell im Südwesten Deutschlands besteht aus mehreren Warnstufen. Bereits in Stufe 1 kommt es zu ersten Einschränkungen für Ungeimpfte. Um in Hotels übernachten oder Restaurants speisen zu dürfen, müssen sie einen negativen PCR-Test vorlegen. Bei Warnstufe 2 werden Ungeimpfte sogar gänzlich ausgeschlossen – die 2G-Regel gilt dann. Demnach dürfen Hotels und Restaurants nur noch Personen mit vollständigem Impfschutz oder überstandener Infektion empfangen. Eine Wahlmöglichkeit zwischen 2G oder 3G haben die Betriebe dann nicht mehr.
Fazit zum 2G-Modell
Immer mehr Bundesländer setzen ihre Form der 2G-Regelung um. Nach Hamburg und Baden-Württemberg folgen nun auch Berlin, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Dabei orientiert man sich an das Hamburger Modell. Wirte und Hoteliers haben damit die Wahl, ob sie nur noch Geimpfte und Genesene empfangen und dabei die Personenobergrenzen sowie Abstandsregeln fallen lassen oder ob sie zudem auch Getestete zulassen, wobei dabei die bisherigen Regeln weiterhin gelten sollen.