Im Rechtsstreit um Zubringerflüge zwischen Lufthansa und Condor gibt es eine neue Zwischenbilanz. Diese fällt zugunsten des Kranichs aus.

Das sogenannte Special Pro-Rate Agreement (SPA) – ein Zubringerabkommen – beschäftigt Condor und Lufthansa bereits seit geraumer Zeit. Während der Kranich die langjährige Kooperation Ende des Sommerflugplans 2024 auslaufen lassen wollte, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) eine vorläufige Fortsetzung des Abkommens gefordert. Damit stellte sich der BGH in erster Linie gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, welcher im Mai 2024 gefasst wurde. Jetzt gibt es ein abschließendes Urteil des BGH, welches zugunsten der Lufthansa ausfällt, wie dem Beschluss des BGH vom 3. Dezember (KVR 8/24) zu entnehmen ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der BGH erklärt die Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2024 als unzulässig
  • Zwischenzeitlich habe die Lufthansa dem Ferienflieger ein neues Angebot vorgelegt, welchem bis zum 24. Dezember zugestimmt werden müsse, andernfalls würde die Kooperation in der Folge auslaufen
  • Ein finaler Beschluss im Verfahren wird jedoch erst Mitte 2025 erwartet

Bedenkfrist bis Weihnachten

Der Kartellsenat des deutschen Bundesgerichtshofs hat am 20. Dezember einen neuen Beschluss veröffentlicht, der jedoch bereits am 3. Dezember gefasst wurde:

Die Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2024 werden als unzulässig verworfen.

Beschluss des BGH vom 3. Dezember (KVR 8/24)

Als Gründe nannte der BGH unter anderem Verfahrensfehler. Wie FVW berichtet, seien Lufthansa und Condor bereits in Kontakt, um neue SPA-Konditionen zu verhandeln. Der Kranich habe dem Ferienflieger ein neues Angebot vorgelegt, welchem bis zum 24. Dezember zugestimmt werden müsse. Andernfalls würde die Kooperation in der Folge auslaufen. Condor zeigt sich jedoch zuversichtlich, eine Einigung mit der Lufthansa zu erzielen, wie eine Sprecherin gegenüber FVW verlautbart:

Wir gehen davon aus, dass kurzfristig eine Einigung erzielt und ein partnerschaftliches Fundament für die langfristige Zusammenarbeit gefunden werden wird.

Condor-Sprecherin

Finaler Beschluss wird Mitte 2025 erwartet

Endgültig beschlossen sei die Sache jedoch noch nicht. Immerhin stehe noch ein finales Urteil im Hauptsacheverfahren des OLG Düsseldorf aus, wie die Sprecherin ergänzt. Dieses solle im April 2025 fortgesetzt werden. Ein endgültiger Beschluss wird dahingehend Mitte des nächsten Jahres erwartet.

Was bereits gebuchte Tickets betrifft, versicherte die Condor-Sprecherin, dass alle bereits getätigten Buchungen behalten werden und diese auch weiterhin ihre Gültigkeit bewahren.

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Autorin

Bereits zu ihrer Schulzeit an der Kärntner Tourismus Schule hat Beate das Reisen für sich entdeckt. So verbrachte sie jeden Sommer im Ausland. Auch während ihres Tourismusmanagement-Studiums in Wien war Beate viel unterwegs. Bei reisetopia kann sie nun ihre Leidenschaft zum Schreiben und Reisen perfekt miteinander kombinieren.

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