Für insgesamt 94 Millionen Euro hat die deutsche Regierung zu Beginn der Pandemie mehr als 55.000 feststeckende deutsche Touristen aus den Urlaubsgebieten zurückgeholt. An der Finanzierung der Kosten sollen sich die Urlauber mit beteiligen – knapp ein Drittel aller betroffenen Deutschen weigern sich und klagen.

Die Rückholflüge der Bundesregierung war wohl die “größte und teuerste Rückholaktion der Geschichte”, wie focus.de jüngst berichtete. Die Betroffenen zeigten sich zunächst dankbar bei den Regierungs-Verantwortlichen. Dennoch scheint ein Teil der Urlauber – obwohl bereits im Juni berichtet wurde, dass eine Eigenbeteiligung von 40 Prozent an den Gesamtkosten anfallen wird – sehr überrascht zu sein. So verbreitet sich der Unmut unter einigen Deutschen, die kürzlich ihre Rechnung erhalten haben. Knapp die Hälfte der Forderungen sind bereits beglichen worden, 30 Prozent der zurückgeholten Urlauber weigern sich aber ihre ausstehende Rechnung zu bezahlen und haben zu diesem Zweck beim Verwaltungsgericht Berlin ihre Klage eingereicht.

12.200 Rechnungen verschickt – nur die Hälfte der Forderungen wurde beglichen

Bevor die Passagiere einen der hunderten Rückholflüge der Bundesregierung in Anspruch nehmen konnten, mussten sie in der Regel schon im Frühjahr vor Ort ein Formular zur Kostenübernahme ausfüllen. Hierbei war von Anfang vermerkt, dass die Rechnung aber erst später beglichen werden muss, weshalb die Reaktionen und die Klageanträge der deutschen Bürger nun relativ überraschend kommt. Laut aktuellen Informationen hat das Auswärtige Amt bereits über 12.000 Rechnungen für 61 Rückholflüge verschickt und von den Betroffenen eine Beteiligung von 40 Prozent an den Gesamtkosten gefordert. Eine Zahlungsfrist begrenzt sich auf vier Wochen und auch eine Ratenzahlung wird akzeptiert. In diesem Zusammenhang ergibt sich eine Summe von 200 bis 1.000 Euro, die von den Reisenden selbst getragen werden muss, je nach Urlaubsregion.

Die EU ist ebenfalls aufgefordert 35 Prozent der entstandenen Kosten zu übernehmen, da auf den Charter- und Teilcharterflügen nicht nur deutsche, sondern auch andere EU-Bürger mitgenommen wurden. Insgesamt 4,46 Millionen Euro der 8 Millionen Euro Forderungen sind bereits eingegangen, die andere Hälfte ist noch ausstehend. Und dass obwohl die Urlauber, die im Frühjahr auf Kosten der Bundesregierung heimgeflogen wurden, sich von ihrem Reiseveranstalter die Kosten erstatten lassen können, wie Rechtsexperte Robert Bartel der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt.

Mit der Teilnahme an der Rückholaktion haben die Pauschalurlauber einem Reisemangel selbst abgeholfen und können Ersatz der Kosten verlangen.

Rechtsexperte Robert Bartel, Verbraucherzentrale Brandenburg

Individualreisende haben es in der Hinsicht etwas schwieriger, jedoch haben auch sie bei einer Buchung in der EU einen Anspruch bei der Airline, mit der sie geflogen sind, auf eine Rückerstattung des annullierten Fluges.

Zahl der Kläger könnte noch weiter steigen

Die Gründe der Reisenden sich gegen eine Kostenbeteiligung zu wehren sind grundsätzlich ähnlich und beruhen vorwiegend auf finanziellen Gründen, wie etwa “die Pauschale sei zu hoch angesetzt oder die Rückerstattung der Fluggesellschaft sei noch nicht eingegangen”, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Entscheidungen zu den weiteren Verfahren der Klagen werden frühestens in den ersten Monaten im neuen Jahr getroffen werden können, zudem rechnen Experten damit, dass die Zahl der Kläger nochmals ansteigen könnte, da die eingeräumte Zahlungsfrist von vier Wochen noch nicht verstrichen ist. Somit dürfte das Thema noch lange nicht vom Tisch sein. Rechtsexperte Bartel rief die Reisenden dazu auf, ihre Rechnung schnellstmöglich zu zahlen und sich die Kosten dann entsprechend vom Reiseveranstalter oder zumindest die Flugkosten bei der Airline zurückzuholen.

Prüfen Sie den Bescheid auf seine Richtigkeit, begleichen Sie die Forderung und informieren Sie den Reiseveranstalter über die Ihnen entstandenen Kosten. Setzen Sie dem Vertragspartner dabei eine angemessene Frist zur Erstattung.

Rechtsexperte Robert Bartel, Verbraucherzentrale Brandenburg

Bis dato sei geplant in den nächsten Wochen und Monaten weiter Rechnungen an mehrere tausende Urlauber zu schicken. Man darf gespannt bleiben, wie sich die Situation entwickeln wird und ob es zu weiteren Klageanträgen vor dem Gericht kommen wird!

Fazit zum Konflikt bei der Eigenbeteiligung der Corona-Rückholflüge

Infolge der kostspieligen Rückholaktion der Bundesregierung im Frühjahr kurz nach dem Ausbruch der Pandemie wurden nun eine Vielzahl an Rechnungen verschickt, bei der die deutschen Bürger aufgefordert sind eine Eigenbeteiligung von 40 Prozent am Gesamtbetrag vorzunehmen. Damit, dass nun 30 Prozent der zurückgeholten Urlauber, trotz Einwilligung vor Ort mittels eines Formulars zur Kostenübernahme, eine Klage einreichen würden, hätte wohl niemand gerechnet!

Ihr habt spannende Informationen, Euch fehlen wichtige Themen oder Ihr habt einfach eine Anregung für neue Content Ideen? Dann sendet sie uns über dieses Formular!

Autorin

Seitdem Karolin als Schülerin an einem Austauschprogramm in Frankreich teilgenommen hat, wächst täglich ihre Begeisterung für das Reisen und Entdecken neuer Länder und ihre Leidenschaft für die französische Sprache.

Fragen? In der reisetopia Club Lounge auf Facebook beantworten wir Eure Fragen.