Die internationale Reisewarnung der Bundesregierung wird nun offiziell bis zum 14. Juni 2020 verlängert, wie die Süddeutsche Zeitung nun aus Regierungskreisen erfuhr. Ob Reisen in den Sommerferien stattfinden können, bleibt bewusst offen.
Dass es keine schnelle Erholung des Tourismus nach den harten Einschnitten im Kampf gegen das Coronavirus geben wird, war bereits zu erwarten. Nun manifestiert sich die Warnung von internationalen Reisen weiter. Das Auswärtige Amt wird die bislang bis 30. April 2020 gültige Reisewarnung bis zum 14. Juni 2020 verlängern, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten.
Reisewarnung soll kostenfreie Stornierungen für Pfingsten ermöglichen
Die Beschlussvorlage, über welche der Spiegel berichtet, spricht von einer Verlängerung der Reisewarnung “bis auf Weiteres”. Konkret genannt ist allerdings, dass die Reisewarnung nun offiziell bis mindestens den 14. Juni 2020 gelten soll. Das heißt jedoch nicht, dass Reisen danach auch garantiert wieder möglich sind, denn die Frage nach den Sommerferien lässt das Dokument bewusst offen. Für eine mögliche weitere Verlängerung will man sich eng mit den Partnern innerhalb der Europäischen Union abstimmen. Möglich erscheint entsprechend auch, dass von Reisen innerhalb des Schengen-Raums im Sommer nicht mehr abgeraten wird, die Warnung für interkontinentale Reisen aber Bestand hat.
Relevant ist die Verlängerung der Reisewarnung primär für diejenigen, die eine Pauschalreise gebucht haben. Sobald eine Reisewarnung vorliegt, ist eine kostenfreie Stornierung der Reise grundsätzlich möglich. Dasselbe gilt teilweise auch für Flug- und Hotelreservierungen. Zwar haben viele Veranstalter die Reisen sowieso schon abgesagt, allerdings erhalten Kunden nun auch dann eine Handhabe, wenn eine Reise nach aktuellem Plan noch stattfindet. Grundsätzlich ist die Reisewarnung dabei nur für Reisen ins Ausland relevant, für Reisen im Inland gilt die Warnung nicht.
Reisewarnung ist eine Empfehlung, keine Verpflichtung
Wichtig ist zudem, dass die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes eine sogenannte Empfehlung darstellt. Das heißt konkret: Jeder Bürger kann weiterhin selbst entscheiden, ob er trotz der Reisewarnung ins Ausland fliegt. Dabei gilt es allerdings zu bedenken, dass auch die Einreise in den allermeisten Ländern entweder gar nicht möglich oder mit einer Quarantäne verbunden ist. Dabei gibt es zwar Ausnahmen wie etwa die Einreise nach Schweden, allerdings ist aufgrund der aktuellen Situation an Erholungsurlaub im Ausland sowieso nicht zu denken. Dazu kommt: Nach der Rückkehr nach Deutschland aus dem Ausland ist eine 14-tägige Quarantäne notwendig.
Grundsätzlich dürfen deutsche Staatsbürger also weiterhin ausreisen, sofern sie die Einreisebestimmungen eines anderen Landes erfüllen – selbst für touristische Zwecke. Davon können wir allerdings nur abraten, denn Reisen sollte man aktuell nur aus absolut zwingend notwendigen Gründen. Wichtig ist hierbei auch die ausdrückliche Warnung des Auswärtigen Amtes, dass es keine weitere Rückholaktion geben wird. Das heißt konkret: Wer sich selbst mit einer Auslandsreise in Gefahr bringt, der ist hinsichtlich einer möglichen Rückkehr auf sich allein gestellt.
Fazit zur verlängerten Reisewarnung
Nun ist die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes offiziell verlängert, man kann aber davon ausgehen, dass aktualisierte Meldungen in den kommenden Wochen folgen. Die Verlängerung bis 14. Juni 2020 erfolgt dabei mit Augenmaß, denn in den nächsten Wochen ist an Auslandsreisen sowieso noch nicht zu denken. Es bleibt allerdings zu hoffen, dass sich zumindest innerhalb der Europäischen Union eine baldige Erholung ankündigt, sodass im Schengen-Raum für die Sommerferien wieder Reisen möglich werden. Interkontinentale Reisen allerdings könnten in diesem Sommer komplett wegfallen, denn dass die Reisewarnung Mitte Juni einfach ausläuft, erwartet wohl niemand.