Nach zähen Verhandlungen haben sich die EU-Mitgliedstaaten am Freitag, den 12. Juni 2026, auf einen Kompromiss für die Reform der EU-Fluggastrechte geeinigt.
Es wurde lange zäh verhandelt – Die Reform der Fluggastrechte sorgte für einige Unstimmigkeiten bei den EU-Mitgliedern. Am Freitagabend gab es dann aber einen Durchbruch, wie die Tagesschau berichtet. Passagiere können Aufatmen: Die umstrittene Reform der Entschädigungen bei Flugverspätungen bleibt aus! Doch es gibt auch schlechte Nachrichten: Die Forderung, dass kleine Koffer kostenfrei mit in die Kabine genommen werden dürfen, wurde abgelehnt.
Das Wichtigste in Kürze
- EU einigt sich nach langen Verhandlungen über die Reform der Fluggastrechte
- Die Höhe der Entschädigungen bei Flugverspätungen bleiben, kleine Koffer als Handgepäck dürfen kostenpflichtig sein
- Damit die Reform endgültig umgesetzt werden kann, müssen der Rat und das Parlament noch dafür stimmen
Das sieht die EU-Fluggastrechtereform vor
Die Zeit wurde knapp: Die EU-Vertreter hatten nur noch bis zum heutigen Montag Zeit, sich auf die Reform der EU-Fluggastrechte zu einigen. Freitagabend wurde dann eine Einigung erzielt. Und diese sieht durchaus einige Vorteile für Passagiere vor. So soll künftig keine Zusatzgebühr von den Airlines mehr erhoben werden dürfen, wenn Reisende den Namen auf dem Ticket ändern wollen.
Zudem sollen Eltern nicht mehr extra dafür bezahlen müssen, wenn diese neben ihrem Kind sitzen wollen. Passagiere dürfen außerdem nicht mehr dazu gezwungen werden, das Flugticket über eine App zu nutzen oder extra einen Online-Account bei der Fluggesellschaft anlegen zu müssen.
Eine Forderung im Sinne der Reisenden ist allerdings gescheitert: Einige EU-Vertreter wollten durchsetzen, dass die Fluggesellschaften keine Gebühren für einen kleinen Koffer in der Kabine erheben dürfen. Immer mehr Airlines, wie zum Beispiel die Lufthansa, hatten in den vergangenen Monaten Tarife eingeführt, bei denen ein kleiner Koffer im Handgepäck nicht mehr inkludiert ist.
Entschädigungen bei Flugverspätungen bleiben wie bisher
Ein großer Streitpunkt zwischen den EU-Vertretern war die Anpassung der Entschädigungen bei Flugverspätungen. Diese sollten im Sinne der Airlines aufgelockert werden. Diese Forderung wurde allerdings abgelehnt. Die Staffelung der Entschädigungen bleibt wie bisher und richtet sich nach der Flugstrecke. Bei mehr als drei Stunden Verspätung habt Ihr Anspruch auf folgende Entschädigungen:
- Flugstrecke unter 1.500 km: 250 Euro
- Flugstrecke über 1.500 km innerhalb der EU: 400 Euro
- Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km: 400 Euro
- Flugstrecke über 3.500 km außerhalb der EU: 600 Euro
Das Einfordern ebenjener Entschädigung soll zukünftig erleichtert werden. Im Zuge der Reform müssen Airlines es den Passagieren in Zukunft einfacher machen, die Verspätungsentschädigung zu erhalten. Wie genau das aussehen soll, ist bis dato allerdings nicht bekannt. Ebenso ist noch nicht klar, wann die Änderungen in Kraft treten. Stimmen Parlament und Rat zu, könnten die neuen Regelungen schon im Jahr 2027 greifen.
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