Nicht nur für geimpfte und genesene Reisende soll die Quarantänepflicht entfallen, auch negativ getestete Personen sollen bei Einreise nach Deutschland neu davon befreit werden.

Auch für negativ getestete Reisende soll bei Einreise nach Deutschland nun die Entbindung von der Quarantänepflicht gelten, wie Gesundheitsminister Jens Spahn nun mitteilte. Damit gilt die Befreiung von der Quarantänepflicht künftig im Prinzip also für alle. Aber auch weiterhin gelten die neuen Regelungen nicht im Hinblick auf Virusvariantengebiete. Darüber berichtet faz.net.

Tagesaktueller negativer Test entbindend von Quarantänepflicht

Noch in dieser Woche, plant die Bundesregierung die Einreisebestimmungen und – vor allem – die entsprechenden Beschränkungen zu überarbeiten und zu lockern. Bekannt war bereits, dass es geplant sei, geimpfte und genesene Reisende von der aktuell geltenden Quarantänepflicht zu befreien, wenn diese aus einem Risiko- oder Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen. Nun soll dieser Kreis jedoch erweitert werden und somit demnach auch negativ getestete Einreisende nicht mehr in die Quarantäne müssen. Somit gilt die überarbeitete Regelung quasi für alle, wie Gesundheitsminister Jens Spahn jüngst bekannt gab.

Der Corona-Test muss dabei nach ersten Informationen „tagesaktuell“ sein. Ob damit eine 24-Stunden-Grenze gemeint ist, muss abgewartet werden. In vielen Ländern Europas und weltweit werden Tests akzeptiert, die je nach Land zumeist nicht älter als 24 bis 72 Stunden sein dürfen. Von der neuen geplanten Regelung auch weiterhin ausgeschlossen sind alle Reisenden, die aus den sogenannten Virusvariantengebieten nach Deutschland einreisen wollen. Das dürfte auch weiterhin vor allem daran liegen, dass noch immer keine (ausreichenden) Daten ob des Schutzes der Impfstoffe über die Virus-Mutanten und -Variationen vorhanden zu sein schein.

Bei den Bestimmungen betreffend geimpfter und genesener Reisender, gibt es jedoch schon deutlich mehr Details. Zu beachten ist hierbei etwa, dass eine Person erst dann als nachweislich „vollständig“ geimpft gilt, wenn nach Verabreichen der zweiten Impfdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Ein Impfnachweis muss zudem als Beleg auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorlegt werden können. Als nachweislich genesen werden diejenigen Personen angesehen, die dies mit einem positiven PCR-Testergebnis nachweisen können, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Wer eine COVID-Infektion vor mehr als sechs Monaten hinter sich gebracht hat, gilt also nicht als genesen und müsste entsprechend der neuen Bestimmung ebenfalls einen negativen Test vorweisen können.

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Fazit zur Erleichterung der Einreisebestimmungen

Alle jene die – ob berechtigt oder nicht – angesichts der Lockerungen für geimpfte und genesene Personen von Ungerechtigkeit sprachen, können nun zumindest bei den Reisen eine gleichwertige Erleichterung erwarten. Und tatsächlich ist die Erweiterung jener Lockerungen auch nur logisch, geht doch von negativ getesteten Personen eine ebenfalls sehr niedrige Gefahr im Bezug auf das Coronavirus aus. Von daher sind die neuen Beschlüsse entsprechend zu begrüßen.

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Autor

Max saß irgendwann häufiger in einem Flugzeug als in einer Straßenbahn, und kam so nicht umhin sich immer mehr mit den Themen rund um das Sammeln von Meilen, sowie den besten Flug- und Reisedeals zu beschäftigen. Auf reisetopia teilt er mit euch die neusten Deals und wichtigsten Tipps!

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