Als Reaktion auf die vermutlich deutlich ansteckendere Mutation des Coronavirus hat Nordrhein-Westfalen eine gesonderte Verordnung mit Quarantäne-Vorschriften für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika festgelegt.

Die neue Virus-Version, die nicht nur in Großbritannien entdeckt, sondern auch in einigen anderen Ländern, darunter Südafrika grassiert, hinterlässt ein großes Chaos. Seit Sonntag machten nach und nach besonders in Europa viele Länder die Schotten dicht – so auch Deutschland. Nachdem die Corona-Einreiseverordnung in Nordrhein-Westfalen gerichtlich außer Kraft gesetzt wurde, hat die Landesregierung nun eine gesonderte Verordnung verabschiedet, mit der die Quarantänepflicht wieder gilt – insbesondere für Einreisende aus Südafrika und Großbritannien. Ab sofort müssen sich alle eingereisten Besucher der beiden Länder für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben!

Zehntägige Quarantänepflicht seit Mitternacht in Kraft

Die Virus-Mutation gibt keine Ruhe. Aus Sorge vor einer erhöhten Ansteckungsgefahr und schnelleren dynamischen Verbreitung hat Nordrhein-Westfalen, nun auch wieder auf die Quarantäneregeln der Corona-Schutzverordnung zurückgegriffen und diese für Besucher aus folgenden Ländern verschärft, in denen die neue Virus-Variante bereits vermehrt aufgetreten ist. Seit dem 21. Dezember um Mitternacht müssen sich alle Einreisenden aus Südafrika und Großbritannien in Nordrhein-Westfalen unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Nachdem ein gerichtlicher Beschluss im November die Corona-Einreiseverordnung aufgehoben hatte, wurde diese nun wieder eingeführt. Die Quarantänepflicht gilt für alle Besucher der beiden Ländern in NRW sogar rückwirkend ab dem 11. Dezember, wie aus der neuen Reiseschutzverordnung hervorgeht, die am Sonntag veröffentlicht und seit Mitternacht wirksam wurde. Diese Ankündigung trat fast zur selben Zeit in Kraft wie das Flugverbot für Flüge aus Südafrika, Großbritannien und Nordirland, die bis zum 6. Januar 2021 keine Passagiere nach Deutschland befördern dürfen.

Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang eine “Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika” verabschiedet. In der neuen Verordnung gilt die Vorschrift, dass alle Einreisenden der beiden genannten Länder, die auf dem Land-, See- oder Luftweg ins Bundesland reisen und sich innerhalb von zehn Tagen zuvor in Südafrika oder Großbritannien aufgehalten haben sich eigenständig in eine zehntägige Selbstisolation zu begeben. Die zehn Tage werden ab dem Tag der Ausreise aus den betreffenden Ländern gerechnet. Ministerpräsident Armin Laschet hatte dazu erklärt:

Sie wissen, sie ist für NRW vom Oberverwaltungsgericht für alle Länder aufgehoben worden. Wir werden sie ab Mitternacht wieder in Kraft setzen – insbesondere für Südafrika und Großbritannien.

Ministerpräsident Armin Laschet

Auf Anweisung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums ordneten die örtlichen Gesundheitsbehörden seit Sonntag direkt am Flughafen an, dass Passagiere, die aus Großbritannien auf den nordrhein-westfälischen Flughäfen ankommen, sofort unter Quarantäne gestellt werden müssen. Es bleibt zu hoffen, dass diesmal die Einreiseverordnung auch weiterhin Bestand haben wird, und vonseiten des Gerichts gleichermaßen anerkannt wird. Denn im November hieß es in einem Urteil der Richter zur Abschaffung der Quarantänepflicht, dass die Gesetzgeber dabei nicht berücksichtigt hatten, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort, nach der Heimkehr einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind.

Testpflicht wird Voraussetzung und kann Quarantäne verkürzen

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der in der gesonderten Verordnung festgehalten wurde, lässt sich auf eine Testpflicht zurückführen. Die betroffenen Personen aus Südafrika und Großbritannien müssen sich unmittelbar vor oder bei der Einreise und dann nochmals nach fünf Tagen auf das Coronavirus testen lassen. Sollte das Testergebnis nach fünf Tagen negativ ausfallen, kann die Quarantäne-Vorschrift vorzeitig beendet werden. Am vergangenen Sonntag waren noch Flugzeuge aus Manchester und London in Köln, Düsseldorf und Dortmund gelandet. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte am Sonntagabend allen Einreisenden aus Großbritannien einen Test an den Flughäfen angeboten. Aus Südafrika seien keine Maschinen im Bundesland mehr angekommen.

Die beunruhigenden Nachrichten aus Großbritannien zeigen, dass wir im Kampf gegen das heimtückische Virus nicht nachlassen dürfen. Hand in Hand haben Bund, Land und die örtlichen Behörden heute bewiesen, dass sie in der Lage sind schnell zu reagieren, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann

Durch das Flugverbot der drei Länder nach Deutschland bis Anfang Januar die Einreise für Besucher aus Südafrika und Großbritannien weitestgehend gestoppt werden. Für den Fall, dass zuvor noch Passagiere aus den Ländern eingereist sind, greift rückwirkend die Corona-Schutzverordnung mit der Quarantäne- und Testpflicht. Es bleibt zu hoffen, dass die kommenden Wochen rund um die neue Virus-Mutation ruhiger werden, nachdem sich die meisten Länder bereits konsequent abgeschottet haben.

Fazit zur Aktivierung der Corona-Einreiseverordnung in NRW

Seit dem 21. Dezember um Mitternacht müssen sich alle Einreisenden aus Südafrika und Großbritannien in Nordrhein-Westfalen unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Nachdem ein gerichtlicher Beschluss im November die Corona-Einreiseverordnung aufgehoben hatte, wurde diese nun wieder eingeführt. Eine weitere Vorschrift ist die Testpflicht, die unmittelbar vor der Einreise oder bei der Ankunft in NRW, sowie nochmals nach fünf Tagen Quarantäne durchgeführt werden soll. Die Quarantänepflicht gilt darüber hinaus rückwirkend für alle eingereisten Besucher seit dem 11. Dezember, wie aus der neuen Reiseschutzverordnung hervorgeht!

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Autorin

Seitdem Karolin als Schülerin an einem Austauschprogramm in Frankreich teilgenommen hat, wächst täglich ihre Begeisterung für das Reisen und Entdecken neuer Länder und ihre Leidenschaft für die französische Sprache.

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