Die am Samstag in Kraft tretende bundesweite Notbremse könnte drastische Konsequenzen für die Reisebranche mit sich bringen.
Die kürzlich beschlossene bundesweite Notbremse bringt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis fünf Uhr morgens mit sich. Bisher blieben einige Fragen ungeklärt, beispielsweise war bis jetzt unklar, wie es mit dem Reiseverkehr in der Nacht weitergehen wird. Nun hat sich das Bundesinnenministerium zu der Sache geäußert, wie von der tagesschau berichtet.
Durchreisen nur in Ausnahmen gestattet
Die Bundesregierung hat mit der Einführung der bundesweiten Notbremse ein Nachtreiseverbot eingeführt. Dies bringt härtere Beschränkungen für alle Landkreise mit sich, bei denen die Inzidenzzahl für drei Tage in Folge die 100er Marke überschreitet. Die Beschränkungen gelten bis fünf Tage in Folge, in denen die 100er Marke unterschritten wurde. Diese Regelung bringt auch eine Ausgangssperre von 22 bis fünf Uhr in der Früh mit sich, wodurch Nachtreisen stark eingeschränkt werden. Denn laut der Bundesregierung sei dann auch der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln, wie Zügen, Autos oder Flugzeugen, untersagt. Nur in Ausnahmefällen dürfe die Ausgangssperre umgangen werden, etwa bei medizinischen Notfällen oder falls es sich um den Arbeitsweg handele.
Es droht heilloses Chaos. Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens klären, wie ihre Regelung umgesetzt werden soll. Selbst die bundeseigene Deutsche Bahn dürfte mit der Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs vor große Probleme gestellt werden.
Wolfgang Kubicki, FDP
Der Appell an die Regierung wurde gehört, denn das Bundesministerium gab nun bekannt, dass Personen die trotz Ausgangssperre touristische Reisen antreten mit einem Bußgeld rechnen müssen. Die greifende Corona-Notbremse betreffe nicht nur den Aufenthalt an einem Ort, sondern auch Reisen von A nach B. Hinzugefügt wurde, wer in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr aus Anlass einer touristischen Reise reisen möchte, sollte besser umbuchen.
Das heißt also, wer nachts unterwegs ist, darf keine Region betreten, in der die Notbremse herrscht. Autofahrer müssen bestimmte Autobahnen umfahren und Züge und Flugzeuge müssen ebenfalls neue Routen wählen. Wer trotzdem die Regionen ohne triftigen Grund durchquert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auch Flughäfen müssen schnellstens Ihre Flugpläne so ändern, dass diese nicht mit der Ausgangssperre kollidieren.
Dieser Beschluss ist sehr kurzfristig, da die Notbremse am Mittwoch vom Bundestag beschlossen und am Donnerstag vom Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet wurde. Dementsprechend muss die Reisebranche innerhalb kürzester Zeit jetzt deren Verbindungen der Notbremse anpassen. Zudem ist dies eine fortlaufende Aufgabe, weil sich die Regionen mit aktueller Notbremse regelmäßig ändern werden.
Fazit zum Nachtreiseverbot
Die Bundesregierung hat am Donnerstag eine bundesweite Notbremse beschlossen, um die dritte Welle der Coronapandemie zu brechen. Diese Notbremse bringt auch eine Ausgangssperre von 22 bis fünf Uhr mit sich, welche auch Durchreisen mit Zügen oder Flugzeugen betrifft, welche die Regionen mit Ausgangssperre infolgedessen umfahren oder -fliegen müssen.