Das will der Kranich nicht auf sich sitzen lassen: Die Lufthansa wird gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Berufung gehen.
Das zuständige EU-Gericht in Luxemburg hatte im Mai die Freigabe der Staatshilfen für die Lufthansa-Rettung für nichtig erklärt. Der Richter stellte fest, dass die EU-Kommission in ihrer Bewertung der damaligen Situation der Lufthansa einige Fehler unterlaufen waren. Während die EU-Kommission voraussichtlich nicht gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Berufung gehen wird, berichtet aero, dass die Lufthansa die richterliche Entscheidung nicht ohne Weiteres hinnehmen wird.
Lufthansa legt Berufung ein
Nach einer Klage von Condor und Ryanair hat der EuGH entschieden, dass die von den Wettbewerbshütern in Brüssel bewilligten Staatshilfen für die Lufthansa nicht hätten genehmigt werden dürfen. Die Milliardenhilfe, die die deutsche Bundesregierung im Jahr 2020 bereitgestellt hatte, wurden somit rückwirkend als unzulässig erklärt. Die EU-Kommission habe bei der Genehmigung des Rettungspakets die wirtschaftliche Situation der Lufthansa selbst, aber auch die finanzielle Situation am Markt, falsch eingeschätzt, hieß es im Urteilsspruch.
Obwohl die Lufthansa die erhaltenen Staatshilfen neben 92 Millionen Euro Zinsen bereits zurückgezahlt hat, wird der Fall noch nicht ad acta gelegt. Am 20. Juli hat die Lufthansa gegen das Urteil beim Europäischen Gerichtshof Berufung eingelegt, bestätigt eine Unternehmenssprecherin gegenüber dem Spiegel. Auch die Bundesregierung und die EU-Kommission könnten sich noch dem Berufungsverfahren anschließen, auch wenn dies zunächst als eher unwahrscheinlich eingestuft wurde. Die entsprechende Frist läuft bereits. Ein Statement aus Brüssel zu dem Verfahren gibt es bis dato nicht.
Gewinnbringende Rückzahlung des Rettungspakets
Die Lufthansa hatte in der Corona-Krise im Juni 2020 mit der Bundesregierung und der EU-Kommission ein neun Milliarden Euro schweres staatliches Rettungspaket ausgehandelt – drei Milliarden Euro als Darlehen der staatlichen Förderbank KfW und sechs Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Davon sollten 5,7 Milliarden Euro als stille Einlagen an den Konzern gehen und rund 300 Millionen Euro an den WSF, um die Aktienbeteiligung am Unternehmen aufzubauen. In Anspruch genommen wurden davon, nach Angaben des Konzerns, etwa 3,8 Milliarden Euro.
Deutschland, die Schweiz, Österreich und Belgien hatten dem Kranich finanziell unter die Flügel gegriffen, um die drohende Insolvenz zu verhindern, was zu Unmut bei den Konkurrenzairlines Ryanair und Condor führte. Diese strebten eine Klage gegen die Freigabe des Rettungspakets von der EU-Kommission an und erhielten von dem zuständigen EU-Gericht Recht. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Lufthansa AG die Stabilisierungsmaßnahmen sowie rund 92 Millionen Euro Zinsen bereits vollständig zurückgezahlt. Die beiden stillen Einlagen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds waren im Oktober und November 2021 beglichen worden, so eine Lufthansa-Sprecherin gegenüber der Tagesschau und damit nicht genug, denn:
Der WSF veräußerte im vergangenen Jahr seine im Rahmen der Stabilisierung erworbenen Aktien der Deutsche Lufthansa AG mit einem Gewinn von insgesamt 760 Millionen Euro.
Pressesprecherin der Lufthansa
Fazit zu der Berufung der Lufthansa gegen das EuGH-Urteil
Das EU-Gericht hatte Freigabe der Staatshilfen für die Lufthansa-Rettung im Mai für nichtig erklärt. Konkurrenzairlines hatten der EU-Kommission eine Fehleinschätzung der Marktlage und der Wirtschaftskraft von Lufthansa während der Pandemie unterstellt und von dem Europäischen Gerichtshof Recht erhalten. Nun wird die Lufthansa, die die Staatshilfen bereits, für den Bund gewinnbringend, zurückgezahlt hat, gegen das Urteil in Berufung gehen.