Erst vor kurzem kam es durch eine IT-Panne der Lufthansa zu einem Flughafenchaos in Frankfurt. Nun ist unklar, wer dafür haften muss.
Bei Bauarbeiten wurde unbeabsichtigt ein wichtiges Glasfaserkabel durchgetrennt. Die IT-Panne am 14. Februar sorgte für ein Durcheinander am Frankfurter Flughafen, denn die Lufthansa musste zahlreiche Flüge streichen oder verschieben. Ob eine Haftung der Airline für die ausgefallenen Flüge gemäß der Fluggastrechteverordnung greift, ist noch nicht genau geklärt, wie fvw berichtet.
Ausfall wichtiger IT-Systeme bei Lufthansa
Nachdem der Luftverkehr wegen Streiks an vielen deutschen Flughäfen lahmgelegt wurde, ist der Normalbetrieb wieder erreicht. Doch das war nicht das einzige Chaos in der letzten Woche. Die Lufthansa hatte vergangene Woche zusätzlich mit IT-Problemen zu kämpfen und musste viele Flüge streichen. Nun stellt sich die Frage, wer für die ausgefallenen Flüge während der IT-Panne kurz vor den Streiks haften muss.
Unter anderem sind IT-Systeme für das Boarding, den Check-in und die Crew-Planung ausgefallen. Ankommende Flugzeuge mussten auf andere Flughäfen ausweichen und zahlreiche Flüge wurden gestrichen oder verschoben. Die Passagiere konnten somit nicht abgefertigt werden. Erst einen Tag später wurde das IT-Problem der Lufthansa am Airport Frankfurt wieder gelöst.
Frage der Haftung noch nicht vollständig geklärt
Noch muss geklärt werden, ob die IT-Panne bei der Lufthansa als ein außergewöhnlicher Umstand gelte oder nicht. Somit ist die Frage der Haftung in Verbindung mit Ausgleichszahlungen an die Passagiere noch nicht vollständig geklärt.
Laut Fluggastrechtsverordnung müsse die Lufthansa detailliert beweisen, was sie alles unternommen haben, um die Annullierungen zu vermeiden. Es ist also nicht sicher, dass Klagen von betroffenen Passagieren aussichtslos sind. Das heißt aber auch, dass die Fluggesellschaft nach dem Systemausfall mit der manuell durchgeführten Abfertigung alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Es gibt also nach wie vor noch Unklarheiten darüber, wer letztendlich haften wird.
Aus diesen Gründen ist es nicht so eindeutig, dass Fluggästen wegen der Beschädigung des Glasfaserkabels zur Versorgung mit Internet-Dateien und der daraus resultierenden Annullierung keine Ausgleichszahlungen neben den ohne Zweifel zu erbringenden Unterstützungs- und Betreuungsleistungen zu gewähren sind.
Holger Hopperdietzel, Reiserechtsexperte
Fazit zur IT-Panne der Lufthansa
Betroffene Fluggäste müssen Geduld haben. Denn die Entlastung eines Luftfahrtunternehmens nach einer Annullierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände tritt erst dann ein, wenn alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um Weiteres zu vermeiden. Es ist aber nach wie vor unklar, ob es sich bei der Zerstörung des Glasfaserkabels durch eine Baufirma als außergewöhnlicher Umstand zu sehen ist oder nicht. Und somit bleibt auch noch die Frage offen, wer genau für die Ausgleichszahlungen haften wird.