Seit Jahren stritten Lufthansa und Condor über den Zugang zu Zubringerflügen. Nun ist das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf rechtskräftig.

Der seit 2020 schwelende Konflikt zwischen den beiden Airlines um Sonderkonditionen bei Zubringerflügen hat damit ein juristisches Ende gefunden, wie fvw|TravelTalk berichtete. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits den Beschluss des Bundeskartellamts aufgehoben. Beide Parteien verzichteten darauf, das Urteil beim Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen. In einer früheren Meldung hatten wir den damaligen Stand zusammengefasst. Auch in unserer Kolumne wurde bereits die Frage aufgeworfen, ob Condor in Frankfurt überhaupt noch von besonderen Lufthansa-Zubringerkonditionen profitieren kann – mit dem Urteil ist diese Möglichkeit nun endgültig ausgeschlossen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Streit betraf sogenannte Zubringerflüge, also Kurzstreckenverbindungen, die Passagiere zu Langstreckenanschlüssen bringen
  • Das Gericht entschied zugunsten der Lufthansa, da es Verfahrensfehler beim Bundeskartellamt sah
  • Condor baut inzwischen eigene Zubringerstrukturen auf, um Abhängigkeiten zu verringern

Juristisches Finale nach jahrelangem Konflikt

Ausgangspunkt war die Kündigung eines sogenannten Special Prorate Agreement (SPA) durch Lufthansa Ende 2020 – ein Ticket-Abkommen, das Condor vergünstigte Zubringerflüge über Lufthansa sicherte. Dieses Abkommen sicherte Condor Sonderkonditionen für die Beförderung von Passagieren von kleineren deutschen und europäischen Flughäfen zu den Lufthansa-Drehkreuzen Frankfurt und München.

Das Abkommen erlaubte es Condor früher, Reisende von kleineren Flughäfen über Lufthansa nach Frankfurt oder München zu bringen und so Langstrecken einfacher zu füllen. Heute sind solche Verbindungen zwar weiterhin möglich, allerdings nur noch zu normalen Bedingungen. Das Bundeskartellamt hatte Lufthansa deshalb zunächst Marktmissbrauch vorgeworfen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob diese Entscheidung jedoch nicht aus inhaltlichen Gründen auf, sondern wegen Fehlern im Verfahren, unter anderem bei der Akteneinsicht.

Was ist ein Special Prorate Agreement (SPA)?
Ein Special Prorate Agreement (SPA) ist ein bilaterales Abkommen zwischen zwei Fluggesellschaften. Es regelt, dass eine Airline Tickets für Anschlussflüge der anderen zu vergünstigten Konditionen verkaufen kann. Für Reisende hat das den Vorteil, dass sie nahtlose Verbindungen auf einer Buchung erhalten und häufig auch günstigere Gesamttarife nutzen können.

Condor setzt auf eigene Verbindungen

Für Condor bedeutet die Entscheidung, dass der Zugang zu vergünstigten Lufthansa-Zubringern entfällt. Um die Lücke zu schließen, arbeitet die Airline am Aufbau eigener Kurzstreckenverbindungen – ein Vorhaben, das vor allem am stark ausgelasteten Drehkreuz Frankfurt durch knappe Start- und Landerechte erschwert wird. Auswirkungen hat dies jedoch nicht nur auf Frankfurt, sondern auch auf Anbindungen von anderen deutschen und europäischen Flughäfen.

Condor hat bereits damit begonnen, ein eigenes Netz an Zubringerflügen aufzubauen, um unabhängiger von Lufthansa zu werden. Dafür nutzt Condor Flugzeuge der Airbus A320 Flotte, die normalerweise auf touristischen Mittelstrecken wie den Kanaren oder am Mittelmeer eingesetzt werden.

Mit dem Urteil ist der langjährige Rechtsstreit beendet. Für Condor entfällt damit der Zugang zu Sonderkonditionen bei Lufthansa-Zubringerflügen. Solche Verbindungen sind zwar weiterhin über reguläre Abkommen möglich, jedoch nicht mehr zu vergünstigten Bedingungen. Für Condor ist das Urteil ein Rückschlag. Aufgeben will die Airline jedoch nicht.

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Autorin

Kami ist seit August 2025 Teil des reisetopia-Teams. Mit ihren thailändischen Wurzeln und einer Leidenschaft für das Reisen zeigt sie, wie Meilen & Punkte den Zugang zu Luxusreisen und einzigartigen Erlebnissen eröffnen.

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