21 Fluggesellschaften haben in den vergangenen Tagen eine Rechnung mit einer Geldstrafe von der Luftfahrtbehörde erhalten, aufgrund von verspätet ausgezahlten Rückerstattungen an ihre Kunden.
Seit Beginn der Krise sorgt das Thema Rückerstattungen der Flugtickets ununterbrochen für Ärger und Empörungen bei den Kunden der Airlines. Diese mussten teilweise monatelang ihren noch offenstehenden Rückerstattungen hinterherlaufen, sodass ihre Geduld am Ende zunehmend geringer wurde. Nach mehr als neun Monaten in der Krise greift das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) jetzt stärker durch und verhängt Strafzahlungen an die Fluggesellschaften, die die Ticketkosten ihrer Kunden aufgrund von coronabedingten annullierten Flüge nicht fristgerecht beglichen haben.
Geldstrafe je nach Schwere und Häufigkeit des Verstoßes
Besonders Lufthansa hatte sich mit dem Thema Rückerstattungen sehr schwergetan, aus diesem Grund nahm auch die Unzufriedenheit der Bundesregierung im Sommer stetig zu. Die Airline stand Monate lang in der Kritik über ihre Bemühungen zu noch ausstehenden Erstattungen, die schlichtweg dürftig waren. Bis zuletzt standen sogar noch über 600.000 Rückerstattungen aus – inwiefern die Airline es geschafft hat, diese zu begleichen, bleibt sicher fraglich. Die Kranich-Airline erhielt rund 9 Milliarden Euro finanzielle Unterstützung vom Staat, daher ist es für die Kunden auch absolut unverständlich, wieso der Rückerstattungsprozess sich so schleppend hinzieht.
Nun greift die Luftfahrtbehörde zu härteren Maßnahmen und verpflichtet diejenigen Airlines, die beim Rückerstattungsprozess nicht die Frist von sieben Tagen eingehalten haben, Strafzahlungen zu tätigen. Dabei wird die Bemessung der Geldstrafe in jedem Einzelfall unterschiedlich ausfallen, je nach “Schwere und Häufigkeit des ermittelten Verstoßes”, wie fvw.de vor kurzem berichtete. Zu detaillierteren Informationen zu den betroffenen Fluggesellschaften sowie zu einer Summe der Bußgelder möchte sich das Luftfahrt-Bundesamt nicht äußern, man kann aber davon ausgehen, dass die Beträge nicht allzu niedrig ausfallen dürften.
Die LBA ist die offizielle Prüfungs- und Zulassungsbehörde und gleichzeitig auch der Anlaufpunkt für Beschwerden hinsichtlich der Rechte der Fluggäste in Deutschland. Die Fluggesellschaften sind dazu aufgefordert innerhalb von sieben Tagen das Geld für annullierte Flüge an ihre Kunden zurückzuerstatten. Die gravierenden Liquiditätsdefizite einiger Fluggesellschaften, ihre zeitweiligen Hoffnungen auf die Einführung eines Gutscheinsystems und die Quantität der Erstattungsanträge bei gleichzeitiger Kurzarbeit ihrer Mitarbeiter, stellten sich als Hauptproblem für die Verzögerungen heraus. In der Hoffnung, dass die Airlines nun aus ihren Fehlern gelernt haben, bleibt nur zu hoffen, dass sich die Situation allgemein insbesondere im Flugverkehr wieder verbessert, dass für die Airlines schon bald wieder eine Erholung in Sicht ist.
Fazit zu den Strafgeldern der Airlines infolge verspäteter Rückerstattungen
Der Ärger und Stress der Kunden der letzten Monate geht nun endlich auch auf Kosten der Fluggesellschaften: Insgesamt 21 Airlines sind von der Luftfahrtbehörde aufgefordert worden Geldstrafen zu leisten, aufgrund von viel zu verspätet ausgezahlten Rückerstattungen an ihre Kunden. Die Bearbeitung der Rückerstattungsanträge erfolgte weitaus später als es die ursprünglich rechtlich betrachtete Sieben-Tage-Frist vorgibt. Die Höhe der Bußgelder richtet sich dabei nach Schwere und Häufigkeit des Verstoßes. Haltet ihr solche Strafen für angemessen?