Möglicherweise müssen sich Passagiere, welche die Rückholflüge des Auswärtigen Amtes genutzt haben, doch nicht an den Kosten für die Flüge beteiligen. Außenminister Heiko Mass hat das Thema für den Moment zurückgestellt, stellt eine Kostenbeteiligung aber auch grundlegend infrage.

In den letzten Wochen hat das Auswärtige Amt in einem nie dagewesenen Umfang Rückholflüge für wegen des Coronavirus weltweit gestrandete Reisende durchgeführt. Insgesamt wurden mehr als 200.000 Deutsche aus dem Ausland nach Hause geholt, primär mit Condor und Lufthansa. Grundsätzlich hatte es seitens der lokalen Botschaften geheißen, dass für die Nutzung der Rückholflüge eine Beteiligung in Höhe eines regulären Economy Class Tickets fällig werden. Die Rede war von einem Betrag zwischen 400 und 1.000 Euro, je nach genauer Strecke. Doch genau diese Beteiligung könnte nachträglich doch nicht fällig werden.

Maas stellt Frage einer möglichen Beteiligung zurück

Gegenüber der Axel Springer Gruppe hat Maas sich in einem Interview zur Rückholaktion sowie der aktuellen Reisewarnung geäußert. Dabei verwies er noch einmal darauf, dass es eine Regelung gäbe, die eine Kostenbeteiligung in Höhe eines durchschnittlichen Economy Class Tickets vorsehe. Gleichzeitig allerdings sagt Maas (nachzulesen auch im Live-Ticker der Welt):

Wir haben das jetzt erst einmal zurückgestellt, weil wir überhaupt keine Zeit haben, uns mit solchen Verwaltungsfragen auseinanderzusetzen. Wir werden diese Entscheidung irgendwann treffen, wie wir mit den Kosten umgehen, ob und wie Menschen beteiligt werden, die diese Rückholflieger benutzt haben.

Während es sicherlich nachvollziehbar ist, dass das Thema Kostenbeteiligung für den Moment verschoben wird und der Fokus aktuell auf anderen Aufgaben liegt, doch der zweite Teil des Statements ist mindestens genauso interessant. Zum einen deutet die Formulierung “irgendwann” darauf hin, dass das Thema auf unbestimmte Zeit aufgeschoben ist. Zum anderen spricht Maas von “ob und wie Menschen beteiligt werden”, was darauf hindeutet, dass noch keine Entscheidung gefallen ist, ob es überhaupt eine finanzielle Beteiligung geben wird.

Überraschend ist das Statement insbesondere auch deshalb, weil sowohl das “ob” als auch das “wie” einer möglichen Beteiligung von den jeweiligen Botschaften relativ klar kommuniziert worden war. Eine entsprechende Übernahmeerklärung mit dem klaren Verweis auf die Beteiligung in Höhe eines üblichen Economy Class Tickets mussten alle Passagiere vor dem Flug unterschreiben. Einzig der genaue Betrag war dabei nicht konkret aufgeführt.

Möglicher Wegfall der Kostenbeteiligung wirft Fragen auf

Insgesamt hat das Auswärtige Amt für die Rückholflüge einen Betrag von knapp 15 Millionen Euro bereitgestellt. Da die Flüge allerdings über die Beteiligung hinaus noch größere Kosten verursachen (etwa für den leeren Hinflug), werden die entsprechenden Summen wohl sowieso genutzt. Nun allerdings scheint es so, als würde das Auswärtige Amt auch darüber nachdenken, alle weiteren Kosten zu übernehmen. Passagiere, welche die Rückholflüge genutzt haben, mussten bislang entweder gar nichts bezahlen oder einen Betrag von 99,99 Euro vorstrecken. Die weitere Zahlung sollte dann eigentlich mit Verzögerung wieder in Deutschland erfolgen.

Falls sich das Auswärtige Amt nun für einen Wegfall dieser Beteiligung entscheiden würde oder die Beteiligung sehr niedrig ansetzen würde, wäre dies zumindest eine fragliche Herangehensweise. Dies gilt insbesondere, weil die lokalen Botschaften Reisende aktiv dazu aufgerufen haben, nicht nur die Rückholflüge, sondern auch kommerzielle Optionen zu nutzen – auch mit dem Verweis darauf, dass die Kosten ähnlich hoch sein. Für die oft teuren kurzfristigen Flüge mit kommerziellen Airlines wie Qatar Airways haben Passagiere allerdings Beträge zwischen 500 und 1.500 Euro bezahlt. Wären die Rückholflüge für andere Passagiere nun komplett oder nahezu kostenlos, wäre dies eine ziemlich starke Ungleichbehandlung derjenigen, die selbst aktiv geworden sind.

Fazit zu den Aussagen von Heiko Maas

Es kommt ein wenig überraschend, dass Außenminister Maas das Thema Kostenbeteiligung an Rückholflügen nicht nur zurückgestellt, sondern auch in den Raum wirft, ob Passagiere überhaupt eine Beteiligung leisten müssen. Wenngleich manch einer sicherlich aufatmen wird, wenn doch keine Beteiligung notwendig wird, wäre dies anderen Reisenden gegenüber, die sich selbst um einen Flug nach Hause gekümmert haben, wenig fair. Es bleibt entsprechend abzuwarten, wie sich das Auswärtige Amt schlussendlich entscheidet.

Was denkt Ihr? Wäre es fair, wenn doch keine Kostenbeteiligung für Rückholflüge anfällt?

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Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels auf der ganzen Welt. Mittlerweile konnte er über 500 verschiedene Hotels testen und dabei mehr als 100 Städte auf allen Kontinenten kennenlernen. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen besonderen Erlebnissen teilhaben!

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