Ein Hinweis auf der Seite des Auswärtigen Amtes hatte für Verwirrung gesorgt, doch nun herrscht wieder Klarheit über die Einreisebestimmungen auf die Kanarischen Inseln.
Auf einmal tauchte bei den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes die Ergänzung auf, dass die Impfung für die Einreise auf die Kanarischen Inseln lediglich eine “Gültigkeit” von acht Monaten haben darf. Viele Reisende, die bereits am Anfang des Jahres das Vakzin erhalten haben, waren verunsichert, ob sie ihre Winterferien auf den Kanaren planen sollen oder dort unter Umständen gar nicht mehr als Geimpfte gelten. Doch die Angabe der acht Monate war nicht ganz richtig und nach einer Aufforderung durch die spanischen Behörden wurde die Zahl auf der Seite des Auswärtigen Amtes nun auf zwölf angepasst, wie unter anderem FVW berichtet.
Die Verwirrung war groß
Wer auf die Kanaren reisen will, muss sich – wie an vielen anderen Orten auch – vorher testen lassen. Eine vollständige Impfung gegen COVID-19 befreit von dieser Testpflicht, ebenso ein Nachweis über die Genesung. Schon bald sind Corona-Tests hierzulande jedoch nicht mehr kostenlos, was nochmal mehr dafür spricht, dass eine Einreise als geimpfte Person etwas entspannter ist. Außerdem spart man sich den Gang zum Testcenter. Doch vor einigen Tagen fiel auf der Seite des Auswärtigen Amtes auf, dass der Zeitraum, in dem die Corona-Impfung erfolgt sein muss, ziemlich kurz angegeben war.
Nur acht Monate hätte die Impfung zurückliegen dürfen, ansonsten hätte wieder die Testpflicht gegriffen. Für alle, die bereits am Anfang des Jahres ihre Impfung erhalten haben, eine unschöne Situation. Doch einige waren verwirrt. Neben Reisebüromitarbeitenden, die um ihr Wintergeschäft fürchteten, meldeten sich auch die spanischen Behörden zu Wort, die bemängelten, dass die Zeitangabe nicht stimmt. Zwölf statt acht Monate müsse es heißen. Nun, einige Tage später, hat das Auswärtige Amt diesen Hinweis korrigiert.
[…] die vollständige Impfung mit einem von der EMA oder von der WHO zugelassenen Impfstoff innerhalb der letzten zwölf Monate.
Auswärtiges Amt
Viele andere Länder haben übrigens auch eine Art Ablaufdatum für die Corona-Impfung. So darf sie in Kroatien oder auch in Österreich lediglich 270 Tage zurückliegen – ansonsten zählt man nicht mehr als vollständig geimpfte Person.
Fazit zu den Einreisebestimmungen auf die Kanaren
Kurz herrschte Verwirrung darüber, ob man nun seit acht oder seit zwölf Monaten vollständig geimpft sein darf, um noch als Geimpfter die Testpflicht auf den Kanaren zu umgehen. Doch nun herrscht Klarheit: Es sind 12 Monate. Eine Nachricht, die durchaus erfreulich ist, denn in den Acht-Monats-Zeitraum wären sicherlich einige Reisende in diesem Herbst und Winter gefallen und hätten sich unter Umständen dann ein anderes Reiseziel gesucht, bei dem ihre Impfung länger anerkannt worden wäre.