Noch immer wurden nicht alle Rechnungen für die Rückholflüge an die Passagiere verschickt – dafür liegen bereits 113 Klagen dagegen vor.
Bereits ein Jahr ist vergangen als die Landesgrenzen weltweit dicht gemacht wurden. Reisende waren im Ausland gefangen, so auch viele Tausende Deutsche. Deshalb organisierte die Bundesregierung die wohl bisher größte Rückholaktion der Geschichte. Bisher wurden jedoch erst ein Fünftel der Kosten in Rechnung gestellt, 113 betroffene haben gegen die Ticketkosten bereits Klage eingereicht, wie airliners.de berichtet.
Erst ein Fünftel der Kosten abkassiert
Die wohl spektakulärste und größte Rückholaktion in der Geschichte der Bundesrepublik hat ihren Anfang bereits vor einem Jahr gefunden. Als im vergangenen Jahr die Landesgrenzen weltweit dicht gemacht wurden, waren viele Tausend Bundesbürger im Ausland gestrandet. Die regulären Flüge fielen aus, viele Fluggesellschaften blieben sogar gänzlich am Boden. Einige andere flogen im Sonderauftrag der jeweiligen Regierung – so auch in Deutschland. Insgesamt etwa 67.000 Deutsche und EU-Bürger wurden im Auftrag der Bundesregierung wieder nach Hause geflogen. Mit 17,9 Millionen Euro wurde jedoch bisher erst ein Fünftel der Gesamtkosten von den Passagieren in Rechnung gestellt – auch wir berichteten bereits davon. Die Gesamtkosten wurden damals auf circa 94 Millionen Euro geschätzt, etwa 40 Prozent sollen von den Passagieren beglichen werden.
Berechnet wurden die Tickets zu herkömmlichen Economy Class Tarifen entsprechend der jeweiligen Distanz. Während Reiseveranstalter und Fluggesellschaften die Touristen kostenlos nach Hause geflogen haben, charterte das Auswärtige Amt für Individualreisende und andere Rückkehrwillige alleine bis Ende April 260 Flüge. Trotz der durchaus üblichen Tarife, kann mit den Ticketpreisen nur ein Bruchteil der Gesamtkosten beglichen werden. Denn die Flugzeuge sind in insgesamt 65 Länder aufgebrochen, um gestrandete Passagiere wieder nach Hause zu bringen. Besonders spektakulär und mindestens genauso kostspielig war die Rückholaktion für 66 Deutsche sowie 34 weitere EU-Bürger, die von den rund 16.000 Kilometer entfernten Cook-Inseln nach Hause geflogen werden mussten. Die Ticketpreise für die Rückholflüge auf Fernstrecken sollen bei circa 1.000 Euro gelegen haben.
113 Klagen von Betroffenen
Laut bisherigen Erfahrungen des Auswärtigen Amts werden ungefähr 80 Prozent der Rechnungen fristgemäß beglichen. Auf der anderen Seite haben bereits 113 Deutsche eine Klage gegen die Zahlung dieser Rückholtickets eingereicht. Von den 113 Klagen wurden jedoch 17 Klagen wieder zurückgezogen. Für die verbleibenden Klagen gibt es bisher weder eine Tendenz noch eine inhaltliche Entscheidung. Aus Sicht des Auswärtigen Amts ist die Forderung einer Kostenbeteiligung gesetzeskonform und durch das sogenannte Konsulargesetz abgedeckt.
Das Konsulargesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse von deutschen Konsularbeamten im Ausland. Das Gesetz ist vor allem für die Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten entscheidend. Auch Rechte und Pflichten für solche Rückholaktionen sind im Gesetz geregelt, nur eine genaue Höhe wird darin nicht genannt.
Fazit zu den Klagen gegen die Rückholaktion der Bundesregierung
Gestalten sich die Ticketpreise in den vom Auswärtigen Amt angegeben Sphären, sind diese meiner Meinung nach fair und dementsprechend auch zu leisten. Durch die internationalen Reisebeschränkungen sind viele Flüge ausgefallen, Fluggesellschaften sind zum Teil sogar komplett am Boden geblieben. Für Individualreisende gab es nur noch wenige Optionen. Tickets, die sie kurzerhand bei anderen Fluggesellschaften buchen konnten und ebenfalls für Extrakosten zahlen mussten. Da war das Angebot der Bundesregierung eine willkommene und verlässliche Alternative. Da dieser Fall jedoch gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist, bleibt es spannend zu beobachten, wie mit den Klagen umgegangen wird. Weitere könnten noch folgen.