In diesem Jahr gab es wieder vermehrt Behinderungen des deutschen Flugverkehrs durch unbemannte Flugobjekte.

Auch in diesem Jahr behindern Drohnen in Deutschland wieder vermehrt den Betrieb an Flughäfen und kommen Fliegern in der Luft gefährlich nahe, wie fvw Travel Talk berichtet. Im Vorjahr wurden 152 Fälle solcher Störungen gemeldet, die Zahlen vom aktuellen Jahr sind fast genauso hoch. Trotz hoher Strafen bleiben Drohen immer noch ein Problem.

Große Flughäfen am stärksten betroffen

Dieses Jahr kam es schon öfter vor, dass Flughäfen durch kursierende Drohnen lahmgelegt und der Flugverkehr beeinträchtigt wurde. Im September wurde der Flugverkehr am größten Flughafen Deutschland für 40 Minuten komplett eingestellt. Einen Monat später gab es Probleme in Leipzig. Außerhalb Deutschlands kam es im Sommer zu einem Zusammenstoß zwischen einer Drohne und einem A380 von Emirates.

147 Fälle, in denen die Flugobjekte im deutschen Flugraum zum Problem wurden, meldet nun die Deutsche Flugsicherung. Die Zahlen gelten für dieses Jahr, einschließlich des Novembers. Damit sind die Zahlen fast so hoch wie im letzten Jahr und reichen zudem beinahe an das Rekordjahr 2018 mit 158 Fällen heran.

Dieses Jahr gab es wieder viele Drohnen-Sichtungen

Die meisten Drohnen-Probleme gab es dieses Jahr in Frankfurt am Main und Leipzig/Halle. Dort kam es 21 Mal zu Vorfällen. Auch in der Hauptstadt werden oft Drohnen zu nah am Flugverkehr registriert. Am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) kam es zu 14 Zwischenfällen. Es ist also zu erkennen: Besonders größere Airports kämpfen mit dem Problem. Über die Hälfte, 81 Fälle, wurden in der Nähe von größeren Flughäfen registriert.

Ab wann werden Drohnen zum Problem?

Laut der Deutschen Flugsicherung ist die Antwort ganz klar: Schon eine Sichtung eines solchen Flugobjektes stört die Luftfahrt. Zu hoch wäre die potenzielle Ablenkung von Piloten und Flughafen-Lotsen. Denn sie sind es auch, die die meisten Drohnen-Sichtungen melden.

Für Drohnen-Piloten gelten klare Vorschriften

In Deutschland gibt es ganz klare Richtlinien für Drohnen-Piloten. Das Fliegen in direkter Nähe von Start- und Landebahn ist verboten. Es gilt einen Mindestabstand von 1,5 Kilometern nicht zu unterschreiten. Missachtung des Verbotes bringt eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren mit sich. Grund dafür: Strafrechtlich handelt es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr. Die Deutsche Flugsicherung hat eine Checkliste für Drohnen-Piloten herausgegeben, die wichtige Richtlinien zusammenfasst.

Fazit zu mehr Drohnenbehinderungen im Flugverkehr

Nachdem der Flugverkehr sich nach der Corona-Pandemie erholt hat, kommt es auch vermehrt immer wieder zu Problemen mit unbemannten Flugobjekten. Ohne Mindestabstand werden sie zur Gefahr und Ablenkung für den Flugverkehr. In diesem Jahr kam es bis einschließlich November zu 147 Zwischenfällen. Es bleibt spannend, welche Maßnahmen in Zukunft ergriffen werden müssen, um das Problem einzudämmen, nachdem die Zahlen erneut sehr hoch ausgefallen sind.

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Autor

Wenn Ricarda auf Reisen ist, fühlt sie sich am lebendigsten. Infiziert vom Reisefieber wurde sie im Jugendalter durch ein Auslandsjahr in den USA. Egal ob mit dem Van, Backpack, Boot oder im Hotel: Sie ist immer bereit für ein neues Abenteuer, gerne auch mit viel Adrenalin. Nach ihrem Journalismus-Studium kann sie bei reisetopia ihre beiden Leidenschaften voll ausleben und versorgt Euch mit spannenden News.

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