Nachdem sich die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft EVG auch in der dritten Verhandlungsrunde nicht einigen konnten, drohen nun die nächsten Streiks.
Schon in der vergangenen Woche hat die Gewerkschaft EVG angekündigt, im aktuell laufenden Tarifkonflikt mehr Druck auf die Deutsche Bahn auszuüben, nachdem sie laut EVG fehlendes Interesse an ernsthaften Gesprächen gezeigt hätte. Mit massiveren Auswirkungen in Form von mehrtägigen Streiks könnte die EVG also so wieder den Bahnverkehr lahmlegen. In der Woche ab dem 1. Mai soll es wohl aber noch nicht so weit sein, wie rnd.de mitteilt.
Wann sind wieder Zugausfälle zu erwarten?
In diesem Jahr wurde schon mehrmals gestreikt, so auch bei der Gewerkschaft EVG. Vergangene Woche habe man dann gehofft, die Streiks würden schon bald ein Ende nehmen, doch auch diesmal konnten sich die Deutsche Bahn und die EVG nicht einigen. Diesmal erhöhte die Deutsche Bahn sogar ihr Angebot und schlug unter anderem vor, eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 2.850 Euro auszuzahlen. Doch die EVG betonte, dass der Vorschlag nicht verhandlungsfähig sei. Deshalb möchte die Gewerkschaft nun offensiver vorgehen und den Druck auf die Deutsche Bahn mit weiteren Warnstreiks erhöhen.
Natürlich wird es weitere Warnstreiks geben.
Cosima Ingenschay, Verhandlungsführerin der Bahngewerkschaft EVG
Cosima Ingenschay, Verhandlungsführerin der Bahngewerkschaft EVG, mahnte sogar, dass die Weinstreiks diesmal länger dauern würden als die bisherigen. Denkbar sei zudem, dass die Aktionen in unterschiedlichen Regionen stattfinden oder die Berufsgruppen sogar im Wechsel streiken. Auch wenn sie zu den genauen Zeitpunkten keine Angaben machte, so sind Streiks noch vor Christi Himmelfahrt am 18. Mai, aufgrund der nächsten Verhandlungsrunde für den 23. Mai, nicht auszuschließen.
Betroffene Passagiere sollen aber mindestens zwei Tage vor Streikbeginn informiert werden, wie EVG-Sprecher Uwe Reitz bekannt gab. Bei jeder Verspätung oder jedem Zugausfall gelten außerdem die allgemeinen Fahrgastrechte. Das bedeutet, dass wenn eine Verbindung tatsächlich ausfällt und Reisende deshalb die Fahrt nicht mehr antreten möchten, der volle Fahrpreis erstatten werden kann. Je nach Verspätung kann man sich auch einen Teil des Fahrpreises zurückholen. Ärgerlich wird es bei einer anschließenden Flugverbindung. Sollte diese durch einen Zugausfall nicht wahrgenommen werden können, muss der Veranstalter für Kunden, die sich ein Rail-and-Fly-Ticket gebucht haben, die Kosten für einen Ersatzflug erstatten.
Alternativ kann man an Streiktagen auch auf andere Verkehrsmittel umsteigen. Allerdings sollte man bei einer Autofahrt mit Staus rechnen und deshalb mehr Zeit einplanen. Zu Streikzeiten verzeichnen auch die Fernbusse deutlich steigende Nachfragen, weshalb man sich rechtzeitig um ein Ticket kümmern sollte. Eventuell könnte die Deutsche Bahn Sammelbeförderungen mit Fernbussen von einigen Bahnhöfen aus organisieren. Mitarbeiter würden Fahrgäste darüber aber in den Bahnhöfen oder in den Zügen informieren.
Fazit zu weiteren Bahnstreiks
Weil sich die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft EVG auch in der dritten Verhandlungsrunde nicht einigen konnten, drohen nun die nächsten Streiks. Fahrgäste können so noch vor Christi Himmelfahrt mit Arbeitsniederlegungen rechnen. Damit müssten sie sich erneut auf Zugausfälle einlassen. Am 23. Mai wird dann wieder verhandelt. Ob sich beide Parteien dann diesmal einigen können, ist spannend abzuwarten.