Nach den über Monate andauernden Streiks der Ryanair-Piloten im Jahr 2018 wird die Billigfluggesellschaft nun von den Folgen eingeholt: Ein Gericht verurteilte Ryanair zu Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe.
Im Sommer 2018 mussten tausende Ryanair-Passagiere unzählige Verspätungen oder sogar komplette Flugausfälle in Kauf nehmen. Schuld waren monatelange Streiks von hunderten Piloten, inklusive des Kabinenpersonals der Flugzeuge. Nachdem Europas größter Low-Cost-Anbieter erste Klagen auf Entschädigungsgelder abgewiesen hat, wird Ryanair knapp drei Jahre später erneut von den Folgen des Streiks eingeholt. Neusten Gerichtsurteilen zu Folge ist die Billigfluggesellschaft nun doch dazu verpflichtet die Entschädigungsgelder auszuzahlen, wie unter anderem aero.de berichtet.
High Court verurteilt Ryanair
Aufgrund von immer wiederkehrenden Streiks im Jahr 2018 wurde der Flugplan der Billigfluggesellschaft Ryanair in diesem Jahr erheblich beeinträchtigt. Betroffen waren mehrere tausend Touristen, die über den kompletten Sommer hinweg die sehr unbeständige und unruhige Lage des Low-Cost-Anbieters in Kauf nehmen mussten. Ryanair-Piloten, sowie ein Großteil des Kabinen- und Bodenpersonals traten 2018 immer wieder in ein- oder mehrtägige Streiks. Demnach fielen zu dieser Zeit unzählige Flüge für viele Touristen komplett aus, oder erreichten erst mit erheblichen Verspätungen die Zieldestinationen. Bis heute warten tausende betroffene Passagiere vergebens auf Entschädigungsgelder und ganze Flugpreiserstattungen.
Bisher kommt Ryanair den Kunden nur wenig entgegen, denn bis dato weigerte sich der Billigfluganbieter zu Entschädigungszahlungen. Dabei beruft sich die Airline bisher immer wieder auf “außergewöhnliche Umstände”, die zu den damaligen Verspätungen und Ausfällen geführt haben. Zu außergewöhnlichen Umständen zählen unter anderem Terroranschläge, Naturkatastrophen und sonstige Umstände die Airlines nicht beeinflussen können und somit von Erstattungen befreien.
Nach einer erneuten Klage der UK Civil Aviation Authority, fällte der High Court ein Urteil, das nicht zugunsten der Billigfluggesellschaft ausfiel. Demnach bestätigte das Gericht Anfang April, dass ein Streikzustand bei Airlines nicht als außergewöhnlicher Umstand zählt. Somit gilt Ryanair als schuldig gesprochen und ist zu Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe verpflichtet. Bisher gibt es seitens Ryanair keine offizielle Äußerung zu dem Urteil, ebenfalls ist noch unklar, ob die Airline Berufung einlegen oder ihre Passagiere angemessen entschädigen wird.
Fazit zum Urteil gegen Ryanair
Bereits drei Jahre sind seit dem großen, über Monate andauernden Streik der Billigfluggesellschaft Ryanair vergangen. Erst jetzt können alle damals betroffenen Passagiere auf eine angemessene Entschädigung hoffen, denn der High Court entschied bei Gerichtsverhandlungen im April, dass ein Streik nicht als “außergewöhnlicher Umstand” zählt und Ryanair somit kein Recht dazu hat, den Entschädigungszahlungen zu entgehen. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob der Gerichtsprozess bei einer Berufung seitens Ryanair in eine zweite Runde geht oder ob die Entschädigungszahlungen direkt an die Betroffenen gezahlt werden. Was denkt Ihr?