Air France erhielt Staatshilfen lediglich unter strengen Auflagen, die dem Umweltschutz dienen. Frankreichs Regierung erklärte nun, dass kurze Inlandsflüge zukünftig nicht mehr stattfinden werden.
Zug statt Flug – unter diesem Motto knüpfte Frankreichs Regierung Bedingungen an die milliardenhohe Staatshilfe für Air France. Kurze Inlandsflüge dürfen lediglich noch als Zubringerflug für einen weiteren Flug dienen. Doch diese Auflagen gelten nicht exklusiv für Air France sondern zukünftig für alle Fluggesellschaften.
Staatshilfen gegen Umweltauflagen
Air France darf zukünftig keine reinen Inlandsflüge mehr verkaufen, sofern das Ziel auch in 2,5 Stunden mit dem Zug erreichbar ist. Das ist eine der Bedingungen, die Frankreichs Regierung an die Vergabe eines Kredits in Höhe von sieben Milliarden Euro stellt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Air France die betroffenen Inlandsflüge vollständig einstellen muss. Nur noch Fluggäste, für die die innerfranzösische Strecke ein Anschluss- oder ein Zubringerflug darstellt, können in Zukunft auf bestimmten Routen fliegen. Frankreichs Regierung liebäugelt mit einer profitablen und umweltfreundlichen Fluggesellschaft.
Als Folge dessen reduziert Air France das eigene Angebot an Inlandsflügen und verpflichtet sich zusätzlich die CO₂-Emissionen auf Inlandsflügen bis 2024 um 50 Prozent zu reduzieren. Darüber hinaus muss Air France bis 2025 zwei Prozent des Treibstoffverbrauchs über Biokerosin abdecken.
Keine Wettbewerbsverzerrung
Bis 2021 möchte Air France das Angebot an Inlandsflügen um bis zu 40 Prozent reduzieren. Deshalb wird sich Air France mit ihrer Regionaltochter Hop! auf die Drehkreuze Paris-Charles de Gaulle und Lyon und damit auf Umsteigepassagiere konzentrieren müssen. Freie gewordene Kapazitäten dürfen allerdings nicht von Mitbewerbern übernommen werden, erklärt Jean-Baptiste Djebarri, Staatssekretär für Verkehr. Gegenüber dem Fernsehsender RTL verdeutlicht Djebarri diese Absichten:
Es ist offensichtlich nicht denkbar, dass Betreiber jeglicher Art, insbesondere Billiganbieter, sie übernehmen dürfen. Wir werden also aus umweltpolitischen Gründen eine Verordnung erlassen, die natürlich mit dem europäischen Recht vereinbar ist, sodass es keine Wettbewerbsverzerrung geben wird.
Jean-Baptiste Djebarri
Fazit zum zukünftigen “Inlandsflug-Verbot” in Frankreich
Air France reduziert im Zuge der Staatshilfen das Angebot an Inlandsflügen. Die frei gewordenen Kapazitäten möchte Frankreichs Regierung jedoch nicht an die Konkurrenz vergeben, sondern setzt zukünftig auf die umweltfreundlichere Bahn. Im Sinne des Wettbewerbs ist dieses Vorhaben sehr zu begrüßen.