Wer heute einen Flug vom oder zum Flughafen Frankfurt geplant hat, muss starke Nerven bewahren. Aufgrund einer Protestaktion der Letzten Generation ist der Flugbetrieb am wichtigsten Drehkreuz Deutschland massiv eingeschränkt.
Erst gestern kam es zu einer ähnlichen Aktion am Flughafen Köln/Bonn. Das Festkleben radikaler Klimaaktivisten an einem Rollfeld des Airports führte zu weitreichenden Verspätungen und Flugausfällen am Köln/Bonn Airport. Heute wiederholt sich das Szenario, jedoch nicht am Flughafen Köln/Bonn, sondern am größten Airport Deutschlands, wie FAZ berichtet.
Das Wichtigste in Kürze
- Klimaaktivisten haben den Flughafen Frankfurt zum Erliegen gebracht
- Nachdem sich die Aktivisten der Letzten Generation am Donnerstagmorgen auf dem Gelände des Flughafens festgeklebt hatten, musste der Betrieb gänzlich eingestellt werden
- Aktuellen Flightradar24 Aufnahmen zufolge sind zwar vereinzelte Flüge für Starts und Landungen eingeplant, doch der Großteil der Flugbewegungen wurde gestrichen oder umgeleitet
Flugbetrieb läuft langsam wieder an
Wenngleich der Flugbetrieb am geschäftigsten Drehkreuz Deutschlands schrittweise wieder anläuft, kam es heute Morgen zu massiven Einschränken und zur gänzlichen Einstellung des Flugbetriebs. Sechs Klimaaktivisten haben den Flughafen Frankfurt durch ihr Festkleben zum Erliegen gebracht. Inzwischen konnten die Aktivisten der Letzten Generation gelöst werden, doch das Ausmaß der Einschränkungen wirkt noch nach. Schließlich mussten im Verlauf des heutigen Morgens mehr als 50 ankommende Flugzeuge umgeleitet werden. Darüber hinaus kam es zu weitreichenden Annullierungen und Verspätungen, die nach wie vor ersichtlich sind, wie aktuellen Flightradar24 Aufnahmen zu entnehmen ist.
Flugreisende werden dazu angehalten, laufend Ihren Flugstatus zu überprüfen und heute zusätzliche Zeit am Flughafen einzuplanen.
Spannend bleibt indessen, ob die kürzlich dem Bundestag vorgelegte Reform des Luftsicherheitsgesetzes abgesegnet wird. Sollte dem der Fall sein, dann soll unter anderem die Strafbarkeit von vorsätzlichem und unberechtigtem Eindringen in das Gelände deutscher Flughäfen, wie auch alleine der Versuch dessen, als Straftat gelten.