Nach einem Gerichtsurteil des Landgerichts Frankfurt am Main müssen Fluggesellschaften sämtliche Buchungskosten künftig deutlich transparenter darstellen.

Das berichtet die Tageskarte. Demnach müssten Airlines künftig auch von versteckten Kosten beispielsweise beim persönlichen Check-in absehen – oder diese zumindest offensichtlich kommunizieren. Ein Überblick.

Versteckte Kosten im Kleingedruckten der Airlines künftig untersagt

Flugbuchungen und besonders die damit verbundenen Kosten und Gebühren müssen künftig für Kunden transparenter ersichtlich sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main, das in dieser Woche öffentliche Beachtung findet. Erhebt eine Airline vom Ticketpreis abweichende Zusatzgebühren – beispielsweise für den optionalen und persönlichen Check-in am Flughafen – müssen diese Kosten künftig auch entsprechend offengelegt werden. Ein regulärer Hinweis “im Kleingedruckten” oder eine digitale Information zum Einchecken via E-Mail seien künftig also nicht mehr ausreichend.

Die in diesem Kontext nicht namentlich genannte Airline hatte in der Vergangenheit Flugverbindungen auf der offiziellen Webseite angeboten, die Kunden und Passagiere online buchen konnten. Die Option des kostenlosen Check-ins war allerdings stets nur dann tatsächlich kostenfrei, wenn Kunden sich bis zu zwei Stunden vor Abflug online oder via App eingecheckt hatten. Wer diese Frist verstreichen ließ, zahlte beim persönlichen Check-in am Schalter der Airline immerhin 55 Euro Gebühren – und das ohne vorherige Kommunikation über die entstehenden Zusatzkosten. Die Wettbewerbszentrale beanstandete dies als Verschweigen einer für den Fluggast wesentlichen Information.

Fazit zum Gerichtsurteil zur Transparenz bei Zusatzgebühren der Airlines

Auch wenn im Zuge dieser Berichterstattung die betroffenen Airlines und Fluggesellschaften nicht namentlich genannt werden (dürften), so werden erfahrene Vielflieger wohl auf diverse Situationen zurückblicken können, in denen es – insbesondere im Segment der Billigfluganbieter – verwirrende Kommunikation im Kontext der Zusatzgebühren für beispielsweise Gepäckbeförderung oder Check-in-Durchführung gegeben hatte. Dass Fluggesellschaften diese Extrakosten für den Kunden gerne verschleiern – auch um den eigentlichen Ticketpreis möglich kostengünstig bewerben zu können – ist ohnehin kein Geheimnis. Eine entsprechende gerichtliche Vorgabe dürfte diesen Taktiken nun Einhalt gebieten – zur Freude aller Kundinnen und Kunden.

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Autorin

Lilli ist am liebsten in den Wolken - und das nicht nur mit ihrem Kopf. Schon als Kind tourte sie mit einer Tanzgruppe durch Europa, heute ist Fernweh ihr ständiger Begleiter. Wenn sie sich nicht gerade mit ihrem Studium in Berlin beschäftigt, sitzt sie irgendwo auf der Welt hinter ihrem Laptop und berichtet für Euch über die angesagtesten Travel News rund um den Globus - direkt hier auf reisetopia.de!

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