Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs besagt, dass Airlines die Daten der Kunden nur noch eingeschränkt abspeichern dürfen.

Laut einem Bericht der Tagesschau hat der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden, dass die Speicherung von Fluggastdaten nur noch beschränkt durchgeführt werden darf. Ein komplettes Verbot gibt es jedoch nicht – die Fluggesellschaften müssen auch weiterhin Informationen an die jeweiligen Behörden weiterleiten.

Statt fünf Jahre nur noch sechs Monate

Die bisherige Regelung, die auch das deutsche BKA betraf, besagte, dass Fluggastdaten bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden können. Das soll sich nun ändern. Der EuGH ist der Meinung, dass ein derartig großer Zeitraum für die Aufbewahrung der Informationen nicht nötig ist. Zukünftig ist die Datenspeicherung nur noch für sechs Monate gestattet. Grund für die Entscheidung könnte unter anderem auch sein, dass es bereits einige Male zu Hackerangriffen kam und so Fluggastdaten gestohlen wurden.

Zugriff auf Daten nur mit Verdacht auf kriminelle Umstände

Ebenfalls eingeschränkt: der Zugriff auf die gespeicherten Fluggastdaten. Die zuständige polizeiliche Behörde darf lediglich auf Informationen der Airlines zurückgreifen, wenn tatsächlich der Verdacht auf kriminelle Tätigkeiten besteht. Ohne einen fundierten Grund bleiben die Daten also weiter unter Verschluss.

KI nur mit klarer Agenda einzusetzen

Dass polizeiliche Behörden mithilfe von künstlicher Intelligenz besonders große Aufgaben in Angriff nehmen, ist nichts Neues. Auch bei der datenlastigen Überprüfung von eventuellem verdächtigen Verhalten am Flughafen kommt die KI zum Einsatz und übernimmt die Sichtung von Material.

Das Prinzip: Beim Einsehen von massenweise Sicherheitsmaterial sollen noch unbekannte Täter identifizieren werden, deren Verhalten auffällt. Doch einfach so darf die Software jetzt nicht mehr auf die Daten losgelassen werden. Ab sofort muss es eine klare Definition geben, nach welchen Auffälligkeiten die KI sucht und an welchen Parametern eventuelle Gefahren festgemacht werden.

Zäsur in der Handhabung von KI beim EuGH

Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Handhabung von Fluggastdaten stellt eine Zäsur im Umgang mit künstlicher Intelligenz dar. Zum ersten Mal entscheidet der EuGH, dass der Einsatz einer KI in diesem Sinne beschränkt wird. Für zukünftige Urteile ist diese neue Regelung also durchaus von Relevanz, da es den Umgang mit KI im Sicherheitsbereich unter strengere Aufsicht setzten könnte.

Fazit zum EuGH Urteil zur Datenspeicherung bei Airlines

Allzu bahnbrechend ist das Urteil im Großen und Ganzen nicht. Die Airlines müssen weiterhin die Daten der Fluggäste speichern – nur der Zugriff und die Dauer der Speicherung ändern sich. Interessant ist jedoch die Einschränkung der KI. Hier könnte zukünftig auf Basis dieses Urteils ein neuer Weg eingeschlagen werden.

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Autor

Sonja Issel ist seit Juni 2022 als Autorin Teil des reisetopia Content-Teams. Sie ist mit Leib und Seele Journalistin. Besondere Orte und Geschichten aufzuspüren sind ihre Leidenschaft. Ihre Expertise setzt sie jetzt für euch ein, um die besten Reisedestinationen zu finden - und um euch bezüglich News Up-To Date zu halten.

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