Während die Allgemeinheit schon aufatmete, als die Bundesregierung den Hilfskredit für den deutschen Ferienflieger bewilligte, um die Airline vor finanziellen Engpässen und dem Insolvenz-Sog der Mutter Thomas Cook zu schützen, gab es noch eine letzte Hürde: Die EU Kommission.
Ein wenig Bangen musste noch sein, als die Europäische Union sich einige Zeit nahm, um den Staatskredit für Condor auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Doch nun können alle Parteien aufatmen: Die EU hat keine Einwände gegen die finanzielle Hilfe des deutschen Staates, allerdings aus gutem Grund.
Europäische Kommission gibt grünes Licht
Nur kurz nach dem der britische Mutterkonzern Thomas Cook Insolvenz anmeldete, beantragte die deutsche Airline Condor Finanzhilfe beim deutschen Staat. Es dauerte nicht allzu lange und die Bundesregierung bewilligte, zusammen mit dem Land Hessen, einen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro für sechs Monate, die dem Ferienflieger insbesondere über die verkehrsschwachen Wintermonate hinweghelfen soll. Etwas Wichtiges fehlte allerdings noch: Die Zustimmung der Europäischen Union, beziehungsweise der entsprechenden Kommission. Und mit dieser Überprüfung ließ sie sich die Kommission auch etwas Zeit.
Nun gab die EU allerdings ihr grünes Licht für die Finanzhilfe. Die zuständige Kommission hat den Kredit bewilligt und keinerlei Einwände vorzubringen. Das liegt jedoch auch an den strengen Auflagen, die Condor mit Erhalt des Kredits einhalten muss. Wie die Kommission dazu mitteilte, könne damit “die ordnungsgemäße Fortsetzung der Luftverkehrsdienste” gewährleistet und Störungen für die Passagiere vermieden werden, “ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt unzulässig zu verzerren”. Nach der Thomas Cook-Pleite drohen der Condor Liquiditätsengpässe, die mithilfe des Kredites überbrückt werden sollen.
Strenge Auflagen für Condor
Es waren aber in erster Linie die strengen Auflagen, zu denen die Condor mitsamt des Kredites verpflichtet wurde. Demnach muss die Airline wöchentlich ihren Liquiditätsbedarf zunächst nachweisen und außerdem würden neue Kreditraten auch erst dann ausbezahlt, wenn die bereits ausbezahlten Raten voll genutzt wurden. Condor hat sich darüberhinaus dazu verpflichtet, den gesamten Kredit bereits nach den sechs Monaten zurückzuzahlen, oder zu jenem Zeitpunkt eine umfassende Umstrukturierung vorweisen zu können, die einen rentablen Weiterbetrieb garantiert. Diese Umstrukturierung müsste wiederum ebenfalls von der Kommission genehmigt werden.
Zurzeit befindet sich der deutsche Ferienflieger in einem sogenannten Schutzschirmverfahren, wonach die Airline vor den Schulden der Thomas Cook-Mutter geschützt ist. Der Kredit dürfte außerdem geholfen haben, das für das Verfahren zuständige Gericht von den Aussichten der geplanten Sanierung überzeugen zu können. Wenngleich also Condor quasi von Thomas Cook “gelöst” ist, gibt es aktuell unter anderem einen Fall in Tunesien, wonach ein Hotelbetreiber versucht, Flugzeuge des Ferienflieger zu pfänden, um ausstehende Zahlungen von Thomas Cook einzutreiben.
Fazit zur Kredit-Genehmigung der EU
Nach dem Go der Europäischen Union steht dem Staatskredit für die gefährdete Condor nichts mehr im Wege, wenngleich sich der deutsche Ferienflieger an strenge Auflagen zu halten hat. Dennoch heißt es erst einmal Durchatmen für die Passagiere, aber vor allem für die zahlreichen Mitarbeiter, die zumindest vorerst in eine gesichertere Zukunft blicken können. Nun liegt es an Condor den Kredit sinnvoll zu nutzen und “abzuliefern”.