Ab dem 26. Juni wird für Flüge ab dem neuen Jahr eine zusätzliche Abgabe eingefordert. Damit sollen Kosten für notwendige Umweltauflagen gedeckt werden.
Auf Reisende der Lufthansa Group kommt ab morgen eine wichtige Änderung zu. Wie aus einer Nachricht des Lufthansa eXperts Informationsprogramms hervorgeht, die der Redaktion vorliegt, wird ab dem 26. Juni ein neuer Zuschlag berechnet für Flüge ab Januar. Grund dafür ist die Kostenabdeckung von gesetzlichen Umweltauflagen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Environmental Cost Surcharge wird ab dem 26. Juni für Flüge ab dem 1. Januar 2025 berechnet
- Die Höhe ist abhängig vom Flugsegment und wird automatisch bei der Buchung hinzugefügt
- Betroffen sind Tickets von allen Airlines der Lufthansa Group mit vereinzelten Ausnahmen
Höhere Preise für Buchungen ab morgen
Wer bei einer der Lufthansa Group Airlines ab dem morgigen 26. Juni ein Flugticket für das nächste Jahr bucht, muss mit höheren Preisen rechnen. Denn für Abflüge ab dem 1. Januar 2025 wird ein neuer Zuschlag, die sogenannte Environmental Cost Surcharge, berechnet. Dies betrifft Abflüge aus der Europäischen Union, Großbritannien, Norwegen und der Schweiz.
Der neue Zuschlag betrifft Tickets mit einem Ausstellungsdatum ab dem 26. Juni – für bestehende Tickets fallen keine zusätzlichen Kosten an. Der neue Zuschlag wird für Tickets von allen Lufthansa Group Airlines berechnet. Eine Übersicht der betroffenen Airlines findet Ihr hier:
- Austrian Airlines (OS)
- Brussels Airlines (SN)
- Eurowings (ausgenommen ticketlose Eurowings Buchungen) (EW)
- Lufthansa (LH)
- Swiss (LX)
- Air Dolomiti (EN)
- Discover Airlines (4Y)
- Edelweiss (WK)
- Lufthansa City Airlines (VL)
Zusätzlich fällt die Environmental Cost Surcharge für jedes Flugsegment von Lufthansa CityLine an, die von den oben genannten Airlines oder einem Wet-Lease Partner durchgeführt und vermarktet werden. Auch für Flugsegmente mit einem OS/SN/LH/LX-Ticket (257/082/220/724/101) fällt der Zuschlag an.
Es gibt auch Ausnahmen, wo der Zuschlag nicht berechnet wird. Das gilt für Tickets mit Iran als Verkaufsort sowie einem Reisestart in Hongkong. Ebenfalls bei Verbindungen von und nach Japan wird die Environmental Cost Surcharge nicht berechnet.
Gestaffelte Preise je Reiseklasse
Der Zuschlag wird automatisch segmentbezogen berechnet und bei der Buchung aufgeführt. Er wird entweder gemeinsam mit der generellen International / Domestic Surcharge oder einzeln auf dem Ticket dargestellt. Pro Flugsegment fallen die Kosten folgendermaßen aus:
Reiseklasse | Kurz- und Mittelstrecke | Langstrecke |
Economy Class | 1 – 5 Euro | 6 – 12 Euro |
Premium Economy | – | 9 – 18 Euro |
Business Class | 1,50 – 7 Euro | 18 – 36 Euro |
First Class | – | 36 – 72 Euro |
Grund für die Einführung der Environmental Cost Surcharge ist die Deckung von regulatorisch bedingten Extrakosten – in diesem Fall, wie der Name schon andeutet, geht es um Umweltauflagen. Ein Grund für erhöhte Kosten in diesem Bereich ist etwa die Beimischungsverordnung von nachhaltigen Treibstoffen ab 2025 (Sustainable Aviation Fuel). Erst im Mai hat es eine Erhöhung von Zuschlägen bei der Lufthansa gegeben. Dabei sind Prämienflüge nach Nordamerika betroffen – hier wurde der Treibstoffzuschlag massiv erhöht.