Ab dem 8. März 2021 werden die Einreisebestimmungen nach Deutschland offiziell verschärft. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland mit Bezug auf die aktuellen Beschlüsse von Bund und Ländern.
Demnach erwartet Reiserückkehrer aus einem Virusvarianten-Gebiet künftig eine Quarantänepflicht von 14 Tagen – ohne Option auf Verkürzung durch Vorlage eines negativen Testergebnisses von Covid-19. Ein Überblick.
Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten offiziell verlängert
Ab kommendem Montag (8. März 2021) werden die Einreisebedingungen nach Deutschland erneut verschärft. Das geht aus übereinstimmenden Medienberichten unter Berufung auf einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von vergangenem Mittwoch Freitag (3. März 2021) hervor, welcher künftig von den entsprechenden Landesverordnungen umgesetzt werden müsse. Ab kommender Woche werde die offizielle Quarantäneverpflichtung für Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten von bisher maximal zehn Tagen auf mindestens 14 Tage erweitert. Damit entfällt auch die bisher gängige Möglichkeit, die Quarantänezeit unter Vorlage eines zweiten negativen Testergebnisses nach fünf bis zehn Tagen frühzeitig abzubrechen.
„Mit einem deutlich verringerten Eintrag von Virusvarianten sollen weitere Infektionen möglichst verhindert werden“.
Schutzverordnung: Coronavirus
Diese Verschärfung bestehender Einreiseregelungen wird mit der „vielfach beschriebenen längeren Ansteckungsdauer durch Virusvarianten“ begründet. In diesem Kontext sollen Einreisende bei der Rückreise aus Virusvariantengebieten zudem über mögliche eingeschränkte Beförderungsmöglichkeiten informiert werden. Mithilfe dieser neuerlichen Restriktionen wolle man die unkontrollierte Ausbreitung mutierter Virusvarianten von Covid-19 künftig bestmöglich verhindern. In diesem Kontext war auch das offizielle Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten, das zuletzt insbesondere das österreichische Tirol sowie einige Regionen in Tschechien betraf, zunächst bis zum 17. März verlängert worden.
Einreisebestimmungen aus Risikogebieten vorerst gleichbleibend
Für die Einreise aus “regulären” Risiko- und zuletzt auch Hochinzidenzgebieten bleiben die ohnehin strengen Einreiseregeln vorerst unverändert bestehen: Hierzu müssen Passagiere bei der Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet noch vor dem Abflug ein negatives Testergebnis von Covid-19 vorzeigen können, eine Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung vornehmen, sowie einer anschließenden Quarantänepflicht nachgehen, welche nach frühestens fünf Tagen durch die Vorlage eines weiteren, negativen Covid-Testergebnisses vorzeitig aufgehoben werden kann. Bei einer Einreise aus einem normalen Risikogebiet gelten dieselben Regeln, der Test kann allerdings auch bis zu 48 Stunden nach der Einreise erfolgen und muss nicht vor dem Abflug gemacht werden.
Die Regeln können sich je nach Bundesland noch einmal teilweise unterscheiden, sodass ein Blick in die jeweilige Landesverordnung des Wohnsitzlandes lohnt.
Fazit zur Verschärfung der Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland
Die allgemeine Unsicherheit rundum mutierte Virusvarianten von Covid-19 aus Großbritannien und zuletzt auch Südafrika hält die internationale Luftfahrtindustrie auch weiterhin in Atem: Bund und Länder verschärfen die Einreisebestimmungen für Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten nun ein weiteres Mal, um die Verbreitung dieser Varianten bestmöglich zu verhindern. Von nicht zwingend notwendigen oder gar touristischen Auslandsreisen in die genannten Gebiete wird ohnehin weiterhin abgeraten – die Verlängerung der bestehenden Quarantänepflicht auf insgesamt 14 Tage dürfte bei der Reiseplanung nun ihr Übriges tun.