Seit Ende 2020 sind Einreisende verpflichtet vor Einreise in Deutschland mittels eines Formulars anzumelden. Bei einer Stichprobe wurde festgestellt, dass sich nicht jeder daran hält.
Im Zuge sich stetig wechselnder Einreisebeschränkungen wurde bereits im Sommer beschlossen, dass eine Einreiseanmeldung verpflichtend für jeden eingeführt werden soll. Schließlich folgte der Entschluss, welcher im November des vergangenen Jahres umgesetzt wurde. Nun berichtet rnd.de, dass laut einer Kontrolle jeder Zehnte Einreisende diese Anmeldung nicht tätigt.
Über 185.000 Anmeldungen
Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, wurde bei einer Stichprobe der Bundespolizei festgestellt, dass jeder Zehnte ohne die verpflichtende Anmeldung nach Rückkehr aus einem Risikogebiet in Deutschland einreiste. Diese Anmeldung ist zur Nachverfolgung essenziell. Melden sich Einreisende nicht an, können beispielsweise ungeahnt Hotspots entstehen oder die notwendige Quarantäne nicht nachvollzogen werden. Seit Einführung der Einreiseanmeldung wurden im Luftverkehr insgesamt 185.000 Registrierungen erfasst.
Seit Einführung der Einreiseanmeldung am 8. November wurde nach der Kontrolle der Registrierungen festgestellt, dass etwa 13 Prozent von allen Registrierungen fehlerhaft waren. Das kann bedeuten, dass die Einreiseanmeldungen falsch oder unvollständig ausgefüllt wurden bzw. gänzlich fehlten. In jedem Fall gestaltet sich damit die Kontaktnachverfolgung für die zuständigen Behörden schwierig oder sogar unmöglich.
Schriftliche Ersatzmitteilungen notwendig
Sollte eine fehlerhafte Einreiseanmeldung festgestellt werden, kann die Bundespolizei diese in manchen Fällen immerhin noch nachvollziehen. Im Anschluss werden sogenannte schriftliche Ersatzmitteilungen den jeweiligen Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt in der Hoffnung, dass eine Nachverfolgung dennoch möglich ist.
Aktuell müssen sich alle Einreisenden aus Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten oder Virusvariantengebieten verpflichtend vor der Einreise nach Deutschland online registrieren oder alternativ ein Schriftstück bei Einreise ausfüllen. Dieser Nachweis muss permanent mit sich geführt werden. Ausnahmen treffen nur auf Einreisende zu, die lediglich durch ein Risikogebiet gereist sind. Reist man jedoch aus einem der oben genannten Gebiete ein, ist ein Nachweis über einen bereits geleisteten COVID-19-Test ebenfalls verpflichtend vorzuzeigen. Unabhängig des Testergebnisses besteht eine Quarantänepflicht, die sich je nach Bundesland unterscheiden kann.
Fazit zur Kontrolle der Einreiseanmeldungen
Leider ist zu erwarten gewesen, dass sich nicht alle Einreisenden an die aktuell geltenden Maßnahmen hält. Dafür fällt der Anteil meiner Meinung nach noch relativ gering aus. Dennoch wäre es im allgemeinen Interesse wünschenswert, dass zumindest der erste Schritt zur Nachverfolgung und damit zur Eindämmung des Corona-Virus aller Einreisenden erfolgen kann.