Seit Mitternacht gelten neue Regelungen für Rückkehrer aus den neu ausgewiesenen Hochrisikogebieten – an den Flughäfen wird in der Folge deutlich intensiver kontrolliert als bislang.
Am Freitag hat das RKI die Liste der Risikogebiete aktualisiert und das erste Mal auch sogenannte Hochrisikogebiete ausgewiesen. Für diese gelten bei der Einreise noch strengere Regeln – so muss bei der Rückkehr aus diesen Ländern bereits vor der Einreise ein Test gemacht werden und nicht wie bei der Einreise aus “normalen” Risikogebieten erst nach 48 Stunden. Damit dies auch umgesetzt wird, hat die Bundespolizei ihre Präsenz und Kontrolle an den Flughäfen verschärft. Dabei schauen sie insbesondere bei Flügen aus Hochrisikogebieten genau hin, ob Einreiseanmeldungen und der Nachweis über den negativen Coronatest vorhanden sind, so die Tagesschau.
Kontrolle direkt nach der Landung
In der neuen Liste des RKI tauchen erstmals Hochrisikogebiete auf. Hierunter fallen Länder, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen deutlich höher liegt als in Deutschland, mindestens aber bei 200 – und die Liste ist lang. Gleich 25 Hochinzidenzgebiete wurden ausgewiesen. Ebenfalls gibt es noch die Virusvarianten-Gebiete, zu denen Großbritannien, Irland, Südafrika und neu Brasilien zählen. Bei der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet gelten nun strengere Regeln. So muss neben dem üblichen Einreiseformular schon vor der Einreise ein negativer Coronatest durchgeführt werden, über den ein Nachweis zwingend bei der Einreise vorgezeigt werden muss.
Um sicherzustellen, dass dies auch in der Praxis geschieht, wurden heute an den internationalen Flughäfen des Landes die Kontrollen verschärft. In Frankfurt ist heute die Ankunft von 17 Flügen aus fünf Hochrisikoländern geplant. Bei diesen Flügen wird die Bundespolizei dann direkt am Flugzeug warten und noch vor der Grenzkontrolle prüfen, ob die erforderlichen Dokumente mitgeführt werden. Alles erfolgt dabei in enger Absprache mit den Gesundheitsämtern, der Landespolizei, dem Flughafenbetreiber und den betreffenden Airlines. Auch in München ist ähnliches geplant.
Bei der Rückkehr aus “normalen” Risikogebieten gilt weiterhin, dass der Test spätestens 48 Stunden nach Ankunft in Deutschland erfolgen muss. In eine 10-tägige Quarantäne, die nach dem 5. Tag mittels negativem Testergebnis aufgehoben werden kann, müssen sich alle Einreisenden aus Risikogebieten begeben.
Stichprobenkontrolle an den EU-Binnengrenzen
Die systematische Prüfung ist natürlich deutlich einfacher, wenn es sich um Einreisende über den Luft- oder Seeweg handelt. Da aber gerade auf dem jüngsten EU-Gipfel beschlossen wurde, die Grenzen offenzuhalten, ist es natürlich auch möglich, mit dem Auto einzureisen. Um auszuschließen, dass diese Lücke genutzt wird, um die Pflicht zum Testen vor der Einreise zu umgehen, werden auch an den Grenzen stichprobenartige Kontrollen vorgenommen. Dies wird insbesondere an der tschechischen Grenze wichtig sein, denn unser Nachbarland im Osten ist eines der Länder auf der Hochinzidenzliste. Hier gibt es nur eine Ausnahme für Grenzpendler, die etwa in Sachsen arbeiten: Sie sind von der allgemeingültigen Testpflicht befreit und müssen lediglich zweimal pro Woche einen Test machen, bevor sie ihre Arbeit antreten. Allerdings müssen sie dauerhaft einen gültigen Arbeitsvertrag vorweisen können, da selbstverständlich auch hier stichprobenartige Kontrollen erfolgen.
Fazit zu den verschärften Kontrollen an den deutschen Grenzen
Um die Einhaltung der neuen Regelungen sicherzustellen, sind verstärkte Kontrollen sicherlich notwendig. Schließlich wurde erst vor wenigen tagen innerhalb eines Stichprobentests festgestellt, dass beinahe jeder Zehnte ohne Einreiseformular nach Deutschland kommt. Schwerwiegender wäre dies, wenn sich so etwas mit den Corona-Tests bei Reiserückkehrern aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten wiederholen würde. Die kommenden Tage werden zeigen, inwiefern die verstärkte Überprüfung logistisch und personell umsetzbar ist.