Um neue Infektionsketten zu verhindern, hat die Bundesregierung strengere Einreisebestimmungen erlassen, die ab 10. April in Kraft treten.
Deutschland hat im Zuge des Coronavirus bereits strenge Bestimmungen für Einreisen in die Bundesrepublik durchgesetzt, wozu unter anderem die Wiedereinführung von Grenzkontrollen, eine generelle Reisewarnung für alle Länder und die Bitte, Reisen möglichst zu “unterlassen”, gehören. Nun hat die Regierung weitere Maßnahmen, beziehungsweise eine Verschärfung dieser im Bezug auf Einreisen nach Deutschland erlassen, um neue Infektionsketten zu verhindern.
Verhinderung von unnötigen Reisen im Kampf gegen neue Infektionsketten
Wie die Bundesregierung nun auf ihrer offiziellen Webseite bekannt gab, sind “strengere Regeln für die Einreise nach Deutschland” beschlossen worden, welche bereits am 10. April in Kraft treten sollen. Damit soll verhindert werden, dass sich durch etwaige Infizierte, die in die Bundesrepublik einreisen, neue Infektionsketten bilden, die die Ausbreitung des Coronavirus erneut verstärken könnten.
Deshalb gelten die verschärften Maßnahmen auch für das gesamte Land und sowohl für Ausländer als auch für deutsche Staatsbürger gleichermaßen. “Nicht erforderliche Einreisen” sollen so in Gänze vermieden werden. Folgende Regelungen sollen laut Webseite der Bundesregierung somit ab dem kommenden Freitag Anwendung finden:
- Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen nicht einreisen.
- EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen sowie deren Familien dürfen einreisen, um an ihren Wohnort zurückkehren. Nach mehrtägigem Auslandsaufenthalt wird grundsätzlich eine verbindliche 14-tägige Quarantäne angeordnet. Das gilt auch für Deutsche.
- Für Personen wie Berufspendler oder Geschäftsreisende, die aus notwendigen und unaufschiebbaren beruflichen Gründen ein- und ausreisen, wird keine Quarantäne angeordnet, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen.
- An den Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark finden in Abstimmung mit den Nachbarstaaten weiterhin vorübergehende Grenzkontrollen statt.
- Fluggäste und Schiffspassagiere sind verpflichtet, Identität, Reiseroute und Kontaktdaten weiterzugeben. Die jeweiligen Beförderer müssen diese sammeln und an die zuständigen Behörden übermitteln.
Allerdings gibt es auch bei den erneuerten Einreisebestimmungen Ausnahmen. So bleiben etwa die notwendigen Reisen von Berufspendlern, sowie die sogenannte “Warenverkehrsfreiheit” von den Beschränkungen unberührt. Damit die Bestimmungen in Kraft treten können, bedarf es zunächst jedoch noch den Zustimmungen der einzelnen Bundesländer. Allerdings dürften diese wohl kaum ein Veto einlegen.
Fazit zur Verschärfung der Einreisebestimmungen
Während sich die Lage das Coronavirus betreffend hierzulande scheinbar zumindest ein klein wenig zu entspannen scheint, werden dennoch neue und strengere Einreiseregelungen erlassen. Dieses Vorgehen ergibt dabei jedoch auch durchaus Sinn, sollen die Maßnahmen doch schlicht die erneute Verschlimmerung der Lage hierzulande verhindern. Wie lange diese allerdings in Kraft bleiben, ist nicht bekannt, aber das dürfte natürlich stark vom weiteren Verlauf der Situation abhängen.