Mit Gültigkeit ab dem heutigen Sonntag (9. Mai 2021) ändert sich für geimpfte oder genesende Personen der Bundesrepublik so Einiges. Wir geben einen Überblick über aktuelle Regelwerke.

Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren, Quarantäne: Allgemein gültige Maßnahmen zur Eindämmung der grassierenden Covidpandemie fallen mit Gültigkeit ab heutigem Sonntag (9. Mai 2021) für diejenigen Personen weg, die nachweislich bereits eine zweite Impfdose gegen das Coronavirus erhalten haben, oder einen Beleg über eine zurückliegende Infektion mit Covid-19 innerhalb der vergangenen sechs Monate vorweisen können. Das berichtet unter anderem die Tageskarte. Ein Überblick.

Immunitätsnachweis erst 14 Tage nach zweitem Impftermin gültig

Eine im Vorfeld angekündigte Verordnung zur Befreiung von Gesundheitsmaßnahmen für geimpfte und genesene Personen wurde am Samstag (8. Mai 2021) von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Mit Gültigkeit ab heutigem Sonntag (9. Mai 2021) entfallen für diese ausgewählten Personen also geltende Gesundheitsmaßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder abendliche Ausgangssperren. Bei Treffen mit mehreren Personen innerhalb des Familienkreises sollen geimpfte und genesene Personen darüber hinaus künftig nicht in die Personenanzahl mit einberechnet werden. Mit der neuen Verordnung ändert sich auch einiges im Hinblick auf die immer noch geltenden Einschränkungen der Reisefreiheit: Bei Rückkehr nach Deutschland müssen sich vollständig Geimpfte und nachweislich von einer Covidinfektion genesene Menschen nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne begeben – etwa, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen.

Zu beachten ist hierbei allerdings, dass eine Person erst dann als nachweislich “vollständig” geimpft gilt, wenn nach Verabreichen der zweiten Impfdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Ein Impfnachweis muss zudem als Beleg auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorlegt werden können. Als nachweislich genesen werden diejenigen Personen angesehen, die dies mit einem positiven PCR-Testergebnis nachweisen können, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Wer eine Covid-Infektion vor mehr als sechs Monaten hinter sich gebracht hat, gilt also nicht als genesen und unterliegt gängigen Hygieneauflagen und – Einschränkungen ebenso, wie weder geimpfte noch genesene Personen.

Fazit zur Quarantäne-Entlastung für geimpfte und genesene Personen

Mit Gültigkeit ab dem heutigen Sonntag (9. Mai 2021) entfallen für gegen das Coronavirus geimpfte und von einer Covidinfektion genesene Personen geltende Gesundheitsmaßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und eben die offizielle Quarantäneverpflichtung bei Wiedereinreise nach Deutschland. Während die Impfkampagnen landesweit voranschreiten, ist eine potenzielle Auffrischung der Impfung aktuell nicht auszuschließen. Ebenfalls ungeklärt sind Auswirkungen auf Übertragbarkeit durch geimpfte Personen, sowie die nachhaltige Bekämpfung von mutierten Virusvarianten.

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Autorin

Lilli ist am liebsten in den Wolken - und das nicht nur mit ihrem Kopf. Schon als Kind tourte sie mit einer Tanzgruppe durch Europa, heute ist Fernweh ihr ständiger Begleiter. Wenn sie sich nicht gerade mit ihrem Studium in Berlin beschäftigt, sitzt sie irgendwo auf der Welt hinter ihrem Laptop und berichtet für Euch über die angesagtesten Travel News rund um den Globus - direkt hier auf reisetopia.de!

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