Aufgrund steigender Fallzahlen möchte der Berliner Senat nun touristische Flugreisen für alle Berliner unterbinden. Ein Abflug soll aufgrund der 15-Kilometer-Regel dann nicht mehr möglich sein.

Trotz des nun schon mehrere Wochen andauernden Lockdowns mit erneuten Verschärfungen scheint sich die Lage vor allem in der Bundeshauptstadt Berlin nicht zu entspannen. Ganz im Gegenteil: Der Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner steigt und scheint die nächste Marke – 200 – bald zu knacken. Sollte dieser Wert überschritten werden, sollen auch touristische Flugreisen verboten werden, wie rbb24.de berichtet.

Einführung der 15-Kilometer-Regel

Bereits zum Anfang des Jahres wurde in der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bund beschlossen, dass ab einem Inzidenzwert von 200 pro 100.000 Einwohner die 15-Kilometer-Regel in Kraft treten soll. Die besagt, dass sich Menschen von Ihrem Wohnort nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern bewegen dürfen. Berlin hat von dieser Regelung bisher Abstand genommen bzw. gesagt, dass sollte diese Regel auch in Berlin umgesetzt werden, die gesamte Stadt als Wohnort zählt.

Da sich die Lage in Berlin nicht entspannt und die Fallzahlen immer weiter steigen, steht nun auch Berlin kurz davor die 200er-Marke zu knacken. Da sich ab diesem Moment Berliner nur noch 15 Kilometer weit von der Stadtgrenze entfernen dürfen, müssten sie auch um beispielsweise zum Berliner Flughafen BER zu gelangen diese Stadtgrenze verlassen. Aus diesem Grund sieht sich der Berliner Senat gezwungen auch touristische Flugreisen zu untersagen.

Ich kann mir auf jeden Fall keine Flugreise vorstellen, bei der man vier Kilometer aus der Stadt raus fährt zum Flughafen Willy Brandt und dann von dort elf Kilometer weit irgendwo hin fliegt

Dr. Matthias Kollatz, Finanzsenator, SPD

Doch nicht nur Flugreisen sollen davon betroffen sein, sondern auch längere Reisen mit dem Auto oder der Bahn. Lediglich in Brandenburger Städte wie Potsdam oder Bernau dürften sich Berliner für einen Tagesausflug begeben, sofern dies im 15 kilometer Radius liegt. Hotels haben aber auch hier für touristische Übernachtungen geschlossen.

Mobilität soll reduziert werden

Über den Maßnahmen steht das oberste Ziel die Mobilität herunterzufahren. So sollen sich Berliner nur noch für triftige Gründe aus dem Haus bewegen dürfen, beispielsweise zum Einkaufen oder dem Arztbesuch. Darüber hinaus soll es aber auch Ausnahmen geben, um diesen Radius doch verlassen zu dürfen. So darf man für Behörden- oder Gerichtstermine aber auch für den Besuch des eigenen Grundstücks oder von Wohneigentum den Hauptwohnort bei mehr als 15 Kilometer Entfernung verlassen.

Ähnliche Ausnahmen dürften auch bei Flugreisen gelten. Wichtige Geschäftsreisen sollen ebenfalls weiterhin möglich sein. Da die Hauptstadt die Marke noch nicht geknackt hat, wird das Verbot von touristischen Flugreisen frühestens ab dem 16. Januar in Kraft treten. So bleiben immerhin noch ein paar Tage Zeit, um sich den neuen Bedingungen anpassen zu können.

Die 15-Kilometer-Regel sei eine Maßnahme, um die Mobilität herunterzufahren. Und da gibt es die eine oder andere Maßnahme, wie diese eben, die vielleicht nicht jeder Berliner und jede Berlinerin sofort versteht

Ramona Popp, Wirtschaftssenatorin, Die Grünen Berlin

Außerdem deutet die Wirtschaftssenatorin in ihrem Gespräch mit rbb24 an, dass alle Bundesländer sich über die aktuellen Maßnahmen abstimmen würden. Ob und inwiefern hier überall dieselben Regeln gelten werden, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Mit der Ankündigung des Verbots wagt Berlin einen deutlichen Schritt zur Einschränkung der Mobilität nach vorn. Ein Verbot von touristischen Flugreisen stand bisher noch nicht zur Debatte und wird nun zum ersten Mal von der Hauptstadt diskutiert.

Kritik gibt es von der Opposition

Nicht zum ersten Mal werden Maßnahmen vom Berliner Senat stark kritisiert und diskutiert. Inwiefern ein solches Verbot wirksam und überhaupt umzusetzen ist fragen sich viele Politiker der Opposition. So wünschen sich viele, dass eher die Kontakte weiter eingeschränkt werden, anstelle des Bewegungsradius.

Kontrolliert werden soll die neue Regelung ähnlich wie in Brandenburg. Dort findet die Regelung zum eingeschränkten Bewegungsradius bereits Anwendung. Sollten bei Verkehrskontrollen keine triftigen Gründe genannt werden können, folgt ein Bußgeld. Was jedoch ein triftiger Grund laut Definition ist und wie dieser im Anschluss kontrolliert werden soll ist weiterhin fraglich.

Fazit zum bevorstehenden Verbot von touristischen Flugreisen

Alles in allem ist die Diskussion angesichts der weiterhin steigenden Zahlen sicherlich zu einem kleinen Teil nachvollziehbar. Doch wie auch bei vielen anderen Regeln wirft die Umsetzung und Wirksamkeit mehr Fragen als Antworten auf. Inwiefern ein solches Verbot überhaupt rechtswirksam sein kann, könnten umgehend Gerichte nach Inkrafttreten klären. Trotz mehrmaliger Ankündigungen endlich einen einheitlichen und langfristigen Plan präsentieren zu können, werden leider weiterhin keine solcher Lösungen präsentiert.

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Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

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