Staatshilfen für deutsche Ferienfluggesellschaft Condor wurden vom Europäischen Gericht (EuG) für nichtig erklärt. Die Billigfluggesellschaft Ryanair konnte mit ihren Klagen damit Erfolg vermelden.
Auf die angeschlagene deutsche Ferienfluggesellschaft Condor kommen weitere juristische Auseinandersetzungen zu. Die Staatshilfen wurden vom EuG in Luxemburg für nichtig geklärt. Direkte Auswirkungen hat das zwar zunächst nicht, da die Fluggesellschaft die Staatshilfen nicht umgehend zurückzahlen muss – das berichtet die Tagesschau. Mit dem Beschluss konnte dafür jedoch die irische Billigfluggesellschaft Ryanair Erfolg vermelden, die gegen diese und andere Staatshilfen mehrere Klagen eingereicht hat.
550 Millionen Euro für nichtig erklärt
Fluggesellschaften waren in der Corona-Pandemie mehr denn je auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Sofern die Fluggesellschaften kein Geld am freien Kapitalmarkt holen konnten, mussten die staatlichen Behörden einspringen – auch hierzulande. So hat die Bundesregierung Darlehen in Milliardenhöhe an die hiesigen deutschen Fluggesellschaften und Reiseveranstalter ausgegeben. Gegen dieses Vorgehen hat die irische Billigfluggesellschaft Ryanair mehrere Klagen gegen diverse europäische Fluggesellschaften eingereicht. Bislang waren diese von wenig Erfolg gekrönt. Dafür hat nun aber der EuG in Luxemburg einer Klage stattgegeben. Diese bezieht sich auf die Staatshilfen der Bundesregierung für die Condor. Insgesamt geht es um ein Darlehen von 550 Millionen Euro, welcher mit dem aktuellen Beschluss zunächst für nichtig erklärt wurde.
Direkte Auswirkungen soll dieser Beschluss jedoch noch nicht haben. Die Condor muss den Betrag nicht umgehend zurückzahlen, da die Wirkung der Nichtigerklärung des Gerichts ausgesetzt wurde. Die EU-Kommission muss nun zunächst einen neuen Beschluss fassen und diesen veröffentlichen. Erst dann wird über das weitere Verfahren entschieden. Dabei sind die von der Bundesregierung und der EU-Kommission erteilten Darlehen mit niedrigen Zinssätzen per se keine Besonderheit. Vielmehr geht es in der Klage um die Verlängerung des Insolvenzverfahrens. Die Kosten dafür wurden in die Berechnung des Darlehens miteinbezogen und stellen im Verfahren eine Nichtigkeit dar.
Das Insolvenzverfahren musste verlängert werden, da das polnische Luftfahrtunternehmen aufgrund der damals noch neuen Corona-Pandemie die Übernahme der Condor kurzfristig abwenden musste. Infolgedessen konnte das Unternehmen lediglich mit den Staatshilfen gerettet werden. Mittlerweile steht fest, dass die Condor vom Finanzverwalter Attestor übernommen werden soll.
Fazit zum Gerichtsbeschluss gegen Condor
Die Condor sieht sich weiteren juristischen Auseinandersetzungen gegenüber gestellt. Die Klage von Ryanair gegen die Staatshilfen der Bundesregierung für die Condor hatte Erfolg – die Staatshilfen wurden damit für nichtig erklärt. Unmittelbare Auswirkungen hat dies jedoch noch nicht. Zunächst muss nun die EU-Kommission einen neuen Beschluss fassen.