Die Ankunft verzögert sich um 24 Stunden: Condor Passagiere aus Frankfurt mussten am 18. Juni starke Nerven beweisen.

Ein geplanter Flug von Frankfurt nach Punta Cana entwickelte sich zu einer wahren Odyssee für die Passagiere, als eine Prügelei an Bord der Boeing 767 von Condor zu einer außerplanmäßigen Zwischenlandung führte. Doch das sollte noch nicht das Ende der Geschichte sein und die Fluggäste erreichten ihr Ziel erst am Folgetag, wie aeroTELEGRAPH berichtet.

Prügelei eskaliert über den Wolken

Bereits Mitte März musste eine Condor Maschine über dem Atlantik umkehren und auch Anfang Juni musste eine Boeing von Condor den Flug nach Fuerteventura abbrechen. Doch diesmal war kein technischer Defekt dafür verantwortlich, dass die Boeing 767 von Condor ihr Ziel nicht planmäßig erreichen konnte.

Am 18. Juni hob Flug DE2208 wie geplant in Frankfurt ab, doch während des neuneinhalb Stunden langen Fluges brach an Bord der Boeing 767-300 ER eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen Passagieren aus. Selbst die speziell für solche Vorfälle geschulte Kabinencrew konnte die Situation nicht unter Kontrolle bringen. In Konsequenz entschied sich der Kapitän zu einer außerplanmäßigen Landung in Ponta Delgada auf den Azoren, um die Sicherheit aller an Bord zu gewährleisten. Die Täter wurden Flughafen von der Polizei in Gewahrsam genommen.

Reisende stranden auf den Azoren

Doch das Drama war damit noch nicht vorüber. Die Verzögerungen hatten zur Folge, dass das Cockpit- und Kabinenpersonal die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeitbeschränkungen überschritten hatte. Folglich war einen sofortigen Weiterflug nach Punta Cana unmöglich.

Doch damit nicht genug: Auf den Azoren standen nicht genügend freie Hotelbetten zur Verfügung, um die gestrandeten Condor-Passagiere unterzubringen. Condor musste erneut umdisponieren.

Notlösung auf Teneriffa

Die Notlösung sollte Teneriffa werden. Die Boeing 767 mit dem Kennzeichen D-ABUD flog die Passagiere schließlich zu der vier Flugstunden entfernten Kanarischen Insel vor der Küste Westafrikas. Dort wurden die gestrandeten Passagiere in Hotels untergebracht und versorgt, während sie auf die Fortsetzung ihrer Reise warteten.

Erst am Montagabend, den 19. Juni, konnten sie schließlich von Teneriffa aus ihre Reise in die Dominikanische Republik fortsetzen. Condor betonte, dass die Sicherheit der Passagiere zu jeder Zeit oberste Priorität habe und bedauerte die Unannehmlichkeiten, die durch die Verspätung entstanden waren.

Entschädigungsanspruch unklar

Ob die Fluggäste, die ihr Ziel erst 24 Stunden später als geplant erreichten, Anspruch auf Entschädigungsleistungen haben, lässt sich bei aktuellem Faktenstand nicht eindeutig beurteilen. Ob sie ihre Fluggastrechte geltend machen können, hängt von der Beurteilung der Situation durch die Airline oder im Klagefall von der eines Richters ab. Fraglich ist, ob die Prügelei zu den sogenannten “außergewöhnlichen Umständen” zählt, bei denen die Airline im Falle einer Verspätung oder Annullierung keine Entschädigungszahlungen erbringen muss.

Ein ähnlicher Fall hatte bei dieser Frage in der Vergangenheit zu ambivalenten Urteilen geführt. Airliners berichtete vor einigen Jahren, dass eine Prügelei auf einem Air Berlin-Flug im April 2014 in die Dominikanische Republik ebenfalls zu einer außerplanmäßigen Landung geführt hatte. Da die Passagiere sieben Stunden später als angedacht ihr Ziel erreichten, forderten einige Fluggäste unter Berufung auf die EU-Fluggastrechteverordnung Schadensersatz von Air Berlin.

Als die Airline nicht zahlen wollte, zogen zwei Kläger unabhängig voneinander vor das Amtsgericht Düsseldorf. Das Kuriose: Einer Partei wurde das Anrecht auf eine Entschädigungszahlung zugesprochen, bei der anderen Partei urteilte eine andere Richterin zugunsten der Fluggesellschaft. Entscheidend war die unterschiedliche Auslegung der Situation gewesen, denn die gewaltsame Auseinandersetzung hatte zwischen Betrunkenen stattgefunden, die das Flugzeug auch schon alkoholisiert betreten haben sollen.

Innerhalb des einen Urteilsspruches wurde die Prügelei als “außergewöhnliches Ereignis” gewertet, auf das die Airline keinen Einfluss haben konnte. Dadurch, dass Air Berlin allerdings Alkohol auf dem Flug ausgeschenkt hat, nahm die Fluggesellschaft laut dem anderen Urteil ein aggressives Verhalten und das verbundene Sicherheitsrisiko jedoch billigend in kauf. Das Düsseldorfer Landgericht urteilte schlussendlich in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 22 S 97/15 zugunsten der Passagiere und Air Berlin musste zahlen. Die Umstände, unter der die gewaltsame Auseinandersetzung an Bord entstanden sind, haben also maßgeblich Einfluss darauf, ob Entschädigungsleistungen eingefordert werden können – auch in dem aktuellen Condor Fall.

Fazit zu der Prügelei an Bord von Condor

Innerhalb einer 24-stündigen Flug-Odyssee von Frankfurt nach Punta Cana erwartete Condor-Passagiere eine außerplanmäßige Zwischenlandung und eine unerwartete Übernachtung auf Teneriffa. Die Landung am Reiseziel hatte sich durch eine Prügelei an Bord und fehlende Hotelbetten auf den Azoren erheblich verzögert. Condor musste mit unvorhergesehenen Schwierigkeiten umgehen, nachdem eine körperliche Auseinandersetzung die Reisepläne aller Fluggäste durchkreuzt hatte. Die Ereignisse unterstreichen die Bedeutung der Sicherheit an Bord und veranschaulichen die weitreichenden Herausforderungen, mit denen Fluggesellschaften bei unvorhergesehenen Zwischenfällen konfrontiert werden können.

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Autor

Unstillbare Abenteuerlust und chronisches Fernweh treiben Anja seit jeher raus in die weite Welt. Die Berlinerin nennt jeden Ort, an dem sie mehr als zwei Tage verbringt, ihr temporäres Zuhause und ist am glücklichsten, wenn ihr Tag nur aus neuen Wegen besteht.

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