Baden-Württemberg hat im Alleingang beschlossen, kein Home Office mehr in Hotelzimmern zu gestatten. Scharfe Kritik gibt es von Seiten des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.
Baden-Württemberg entzieht Arbeitnehmern die Möglichkeit, in einem Hotelzimmer im Home Office zu arbeiten. Damit vollzieht das Bundesland einen Alleingang und torpediert auch die Forderungen nach mehr Home Office-Möglichkeiten zum Teil. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband berichtet darüber und kritisiert die Baden-Württemberg-Landesregierung für ihr Vorgehen.
„Weder sinnvoll noch notwendig“
In Baden-Württemberg dürfen Hotels ab sofort keine Zimmer mehr als Home Offices anbieten. Mit dieser neuen Bestimmung unternimmt das Bundesland einen Alleingang in Deutschland, wo die Regierung Arbeitgeber auffordert, den Arbeitnehmern das Home Offie vermehrt zu ermöglichen. Dabei stößt das alleinige Vorgehen Baden-Württembergs in Deutschland auf Verwunderung mit Blick auf die Forderungen nach mehr Home Office und entsprechender Möglichkeiten. Laut Baden-Württemberg verstößt die Nutzung eines Hotelzimmers als Home Office jedoch gegen die Corona-Verodnung, welche „eng auszulegen“ sei. Schließlich seien Übernachtungen in Hotels nur aus notwendigen, geschäftlichen Gründen möglich.
Noch Anfang des letzten Jahres sah man die Sache im Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg ganz anders. Im Frühjahr 2020 war die Nutzung von Hotelzimmern sogar noch ausdrücklich erlaubt. Begründet wurde dies damals damit, dass die Beherbergung zu „geschäftlichen Zwecken“ stattfand und entsprechen der Corona-Verordnungen legitim sei. Der DEHOGA – Deutsche Hotel- und Gaststättenverband – Baden-Württemberg hält die „Auslegung des Wirtschaftsministeriums vom April 2020 nach wie vor für inhaltlich zutreffend und bedauert die Kehrtwende zum Verbot“, die das Bundesland nun mit der „engeren Auslegung“ vollzogen hat. Weiter heißt es von Seiten des Verbandes:
Auch wenn die Zahl der als „Home-Office“ vermieteten Hotelzimmer im Land nach Einschätzung des DEHOGA überschaubar ist, ist ein Verbot einer solchen Vermietung aus Sicht unseres Verbandes weder sinnvoll noch unter den Gesichtspunkten des Infektionsschutzes notwendig. Vielmehr könnte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu Hause keine Möglichkeit haben zu arbeiten und deshalb auf jeden Fall ins Büro müssen, im Hinblick auf die Verteilung der Hotels in der Fläche, die ÖPNV-Nutzung und die damit verbundene Infektionsgefahr massiv reduziert werden.
DEHOGA-Statement
Fazit zum Beschluss Baden-Württembergs
Ob es wirklich so sinnvoll ist, Hotelzimmer nicht mehr als Home Office-Optionen anzubieten, um das Virus weiter einzudämmen – nur das kann schließlich die Begründung sein –, darüber lässt sich natürlich diskutieren. Doch man kommt nicht um das Gefühl herum, dass damit auch die Forderungen nach mehr Home Office-Möglichkeiten torpediert werden – von den Hotels ganz zu schweigen. Von daher ist auch die Kritik der DEHOGA nachzuvollziehen. Auch der Alleingang Baden-Württembergs verwundert viele zu Recht.