Urlauber aus deutschen Corona-Hotspots müssen von nun an im Voraus ihrer Reise für den Aufenthalt in Hotels oder anderen Unterkünften in einigen Bundesländern einen negativen Corona-Test vorweisen, andernfalls soll ihnen die Übernachtung verwehrt bleiben.
Nach der Telefonkonferenz der Länder am gestrigen Tag folgt der Beschluss einiger Länder-Chefs für Reisende aus den sieben Corona-Hotspots Deutschlands die Beherbergung nur unter Vorweis eines negativen Corona-Tests zu gestatten, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Mittlerweile sind vier Berliner Bezirke, sowie Bremen, der Landkreis Vechta, Hamm und Remscheid mit über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in der 7-Tage-Inzidenz als Risikogebiet eingestuft worden, wie Tagesschau.de mitteilte. Mit der neuen Auflage soll vor nicht notwendigen und touristischen Reisen in die Hotspots stark abgeraten werden.
Fünf Bundesländer Tanzen aus der Reihe
Nachdem in den vergangenen Wochen auch in Deutschland die Infektionszahlen wieder rasant angestiegen waren, sind die Länder verstärkt dazu aufgefordert, mit entsprechenden Maßnahmen auf die zunehmend außer Kontrolle geratene Corona-Situation zu reagieren. Vor allem Großstädte und Ballungsräume seien stark gefährdet. Bayern hatte bereits wenige Stunden zuvor das Beherbergungsverbot eingeführt – nun befürworten mehrere Bundesländer das Konzept. Bei einer Telefonkonferenz kam es daraufhin bei weiteren Bundesländern zu dem Beschluss. Diese Regelung traf bei allen Ländern auf Zustimmung – außer Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen. Diese präferieren eigene, abweichende Maßnahmen, die sie in einem Protokoll festhielten.
In allen anderen Bundesländer gilt ab sofort für Urlauber aus inländischen Corona-Hotspots ein obligatorischer negativer Test, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf – ansonsten greift das Beherbergungsverbot in allen Unterkünften. “Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses”, teilten die Länder-Chefs mit. Allerdings sollen Reiselustige aus Risikogebieten zunächst keinen Anspruch auf einen Test haben – und wenn müssen diese selbst für die Kosten aufkommen.
Diese Regelung beschränkt sich allerdings ausschließlich auf Reisende mit touristischen Zwecken. Familienbesuche oder Pendlerverkehr seien von dieser Maßnahme ausgenommen. Detaillierte Informationen zu den Protokollerklärungen, sind auf der Homepage der Bundesregierung zu finden.
Beherbergungsverbot dennoch stark kritisiert
Derzeit warnt die Bundesregierung stark vor einer Diffusion und somit einer unkontrollierbaren Verbreitung des Virus, welcher man nun stark entgegenwirken müsse. Das gerade die mit am stärksten betroffenen Bundesländer, wie Bremen oder Berlin, die größtenteils die sogenannten Hotspots aufweisen, sich dem Beschluss entzogen haben, ist sicherlich bedenkenswert. Berlin lehnte die Regelung mit der Begründung ab, weiterhin als “Gesamtstadt und Einheitsgemeinde” angesehen werden zu wollen, bezüglich der Beurteilung des Infektionsgeschehens. Eine Senatssprecherin äußert sich wie folgt zu dem Entschluss:
Jedes Bundesland muss für sich selbst die Entscheidung treffen, wie es die Pandemie eindämmen kann. Der Berliner Senat hat hier in den letzten Wochen weitreichende Maßnahmen verabschiedet, oft weitreichender als andere Bundesländer.
Berliner Senatssprecherin
Wiederum andere Bundesländer, wie Mecklenburg-Vorpommern befürworten derzeit noch strengere Auflagen als das Beherbergungsverbot und bestehen bei einer Einreise aus Risikogebieten auf eine Pflichtquarantäne von mindestens fünf Tagen. Thüringen hingegen kritisiert die neue Regelung in der Hinsicht, dass die Einschätzung bei den jeweiligen Gesundheitsbehörden der Regionen liegen sollte, zudem sei nach Ansichten des Ministerpräsidenten diese Auflage sehr unverständlich.
Auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach stellt die neue Corona-Auflage stark in die Kritik. “Wir werden bald so viele betroffene Regionen haben, dass die Regel kaum umsetzbar, geschweige denn kontrollierbar ist.” Er ist ebenfalls der Auffassung, dass man in diesen Zeiten besonders das Hotelangebot bzw. Angebot der Unterkünfte verstärkt verbreiten sollte, um Reisen in die ausländischen Hotspots zu vermeiden. Wie man deutlich erkennen kann, schreiten die Meinungen bezüglich der Corona-Maßnahmen wieder stark auseinander. Es wird sich in den kommenden Tagen zeigen, inwiefern einige Länder vielleicht doch diese Regelung noch übernehmen werden oder ob schon bald noch strengere Auflagen der Länder-Chefs und Regierung vollzogen werden!
Fazit zum Beherbergungsverbot für inländische Risikoregionen
Nachdem Bayern gestern bereits als erstes Bundesland die neue Corona-Regelung über ein Beherbergungsverbot für Touristen aus Risikogebieten eingeführt hatte, mit Ausnahme eines negativen Coronatests, traf die Regelung bei fast allen anderen Bundesländer ausgenommen von fünf Ländern auf Zustimmung und wurde ebenfalls beschlossen. Auch wenn das ein oder andere Bundesland diese Auflage noch stark kritisiert, sollte umgehend für eine Alternative gesorgt werden, denn das Virus verbreitet sich in Deutschland mittlerweile rasant und unkontrolliert!