Baden-Württemberg wagt als nächstes Bundesland den Schritt hin zur 2G-Regel. Übernachtungen in Hotels sollen dann nur noch für vollständig Geimpfte sowie Personen mit überstandener Infektion ermöglicht werden.

Die Ferien neigen sich dem Ende zu. Noch immer besteht die Sorge vor den Auswirkungen der Reiserückkehrer. Zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung des Schulbetriebes wird die Landesregierung von Baden-Württemberg heute noch ein neues Warnstufensystem verabschieden. Demnach sollen die Einschränkungen für Ungeimpfte weiter verschärft werden. Bei Warnstufe 2 droht sogar die 2G-Regel, wie Stimme berichtet.

Zum Schutz der Gesundheit?

Geimpft, genesen oder getestet – das ist die bis zuletzt kontrovers diskutierte 3G-Regel der Bundesregierung, die einen weiteren Lockdown verhindern soll. Diese neue Regelung, die bisher nur bei Einreisen aus dem Ausland Anwendung findet, sollte auch auf Inlandsflüge und Züge ausgeweitet werden. Doch zukünftig auch auf Hotels? Während Airlines wie die Lufthansa und Swiss eine Impfung ihres Personals voraussetzen und Zutritt zu den Lounges ebenfalls nur mit entsprechendem Nachweis gewährt wird, ist die Ausweitung der Regelung auf den Zugverkehr zunächst seit einigen Tagen vom Tisch. Anders sieht das jedoch in Baden-Württemberg aus. Die Landesregierung wird bei einer hohen Hospitalisierung und Belegung von Intensivbetten ein neues Warnstufensystem einführen.

Dieses System besteht aus mehreren Warnstufen. Bereits in Stufe 1 kommt es zu ersten Einschränkungen für Ungeimpfte. Um in Hotels übernachten oder Restaurants speisen zu dürfen, müssen sie einen negativen PCR-Test vorlegen. Bei Warnstufe 2 werden Ungeimpfte sogar gänzlich ausgeschlossen – die 2G-Regel gilt dann. Demnach dürfen Hotels und Restaurants nur noch Personen mit vollständigem Impfschutz oder überstandener Infektion empfangen. Das neue Warnstufensystem soll bereits ab heute, dem 13. September 2021, in Baden-Württemberg in Kraft treten. Der Vorstoß stößt dabei auf viel Kritik. Während die Landesregierung diese Maßnahmen vor allem auch zum Schutz der Ungeimpften installiert, vergleicht die FDP-Fraktion die Pläne mit „mittelalterlichen Daumenschrauben“, um die Menschen zum Impfen zu bewegen.

Für die Warnstufen werden jedoch erstmals Zahlen abseits der Sieben-Tage-Inzidenz zugrunde gelegt. Warnstufe 1 soll greifen, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind. Warnstufe 2 soll gleichbedeutend mit dem Ausruf der Alarmstufe gelten, wenn 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. Hessen und Hamburg haben bereits ähnliche Modelle vereinbart. In Hamburg hingegen ist die 2G-Regelung für Hotels und Restaurants optional zu betrachten. In Baden-Württemberg gilt sie für das gesamte Gastgewerbe.

Fazit zur 2G-Regelung

Die Debatte um die 2G-Regelung dürfte mit dem Vorstoß der Landesregierung in Baden-Württemberg heute in die nächste Runde gehen. Welche Mechanismen zum einen Menschen bewegen, sich noch impfen zu lassen, ist definitiv streitbar. Zum anderen gilt aber vor allem weiterhin, dass die Gesundheit der Menschen oberste Priorität habe. Nach diesem Vorsatz handelt die Landesregierung zumindest laut eigenen Aussagen.

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Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

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