Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) setzt sich für eine Ausnahme der Ausgangssperre für den Weg zum Flughafen ein. Die Regelung zwischen 22 und 5 Uhr solle nicht für Passagiere greifen.
Kürzlich ist die Corona-Notbremse, eine erneute Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus, in Kraft getreten. Unter anderem gibt es nun eine nächtliche Ausgangssperre in allen Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft fordert nun eine Ausnahme für Reisende, die sich in der Nacht im Zeitraum der Sperre auf den Weg zum Flughafen machen müssen, wie die Website airliners.de berichtet.
Ausnahmefall für den Luftverkehr
Die Ausgangssperre bedeutet konkret, dass die Bewohner der betroffenen Gebiete mit einer Inzidenz von 100 ihr Zuhause nach 22 Uhr bis 5 Uhr morgens nicht mehr verlassen dürfen.
Das heißt also, wer in der Zeit zwischen 22 und fünf Uhr aus Anlass einer touristischen Reise reisen möchte, sollte besser umbuchen oder umplanen.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums
Ausnahmen sind hier lediglich Gefahrensituationen oder der Weg zur Arbeit. Die Fahrt zum Flughafen, um beispielsweise einen gebuchten Nachtflug zu bekommen, zählt allerdings nicht dazu, es sei denn es handelt sich um eine dienstliche Flugreise.
Genau dagegen will nun der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft vorgehen. Bislang durften die Anwohner der Regionen mit Ausgangssperre die An- und Abreise zum Flughafen tätigen, ohne dafür bestraft werden zu können. Diese Regelung wünscht sich der BDL auch weiterhin für die neuen bundesweiten Bestimmungen.
Dort, wo nächtliche Ausgangssperren gelten, müssen früh abfliegende oder spät ankommende Passagiere auf dem schnellsten Weg zum Flughafen anreisen beziehungsweise vom Flughafen nach Hause reisen können.
Ein Sprecher des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft
Als Argument bringt der BDL die Tatsache an, dass sich internationale Flüge im fein austarierten System des Luftverkehrs nicht einfach so verschieben ließen. Es sei enorm wichtig, dass Flüge weiterhin sehr früh morgens und spät abends starten können, um den Flugverkehr aufrechtzuerhalten. Durch die Bindung an Slots und Umsteigeverbindungen können Flüge auch nicht wirklich umgebucht werden.
Der BDL erhofft sich mit seiner Forderung, dass die Erreichbarkeit eines Flughafens nicht von andauernd wechselnden Ausgangssperren und Lockdown-Regelungen unterliegt. Ansonsten sieht der Verband den internationalen Luftverkehr gefährdet.
Fazit zum Ausnahmeantrag für die Fahrt zum Flughafen
Die neu beschlossene Notbremse beeinflusst unter anderem die Durchreise mit Zügen oder dem Auto. Auch der Weg zum Flughafen könnte teuer werden, weshalb die Reisenden die betroffenen Regionen mit Ausgangssperre infolgedessen umfahren oder -fliegen müssten. In Hinblick auf die Strafen ist die Forderung des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft gerechtfertigt. Es lässt sich nun mal nicht der gesamte Flugplan ändern, nur weil in manchen Regionen Deutschlands eine Ausgangssperre herrscht.
Es bleibt also abzuwarten, ob der BDL dahingehend irgendetwas erreichen kann oder ob die Regierung hartnäckig bleibt und die Nachtfahrer nicht vor einer Buße schützt.