Am 1. und 2. Februar kommt es zu einem 48-stündigen Streik von Flughafen-Personal in Finnland. Finnair rechnet mit Einschränkungen und Flugausfällen.
Bereits Mitte Dezember war es zu Streiks im hohen Norden gekommen – im Februar ist es erneut so weit. Wo sich das Chaos damals auf die Schiene und den öffentlichen Nahverkehr beschränkt hat, werden jetzt die Flugpläne durcheinander geworfen. Wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland berichtet, müssen sich Reisende nach Finnland auf mögliche Einschränkungen im Februar einstellen.
48 Stunden Chaos zu erwarten
Finnland ist besonders dieses Jahr für Reisende präsenter geworden, denn es besteht eine besonders hohe Wahrscheinlichkeit, die Nordlichter zu sehen. Doch wer Anfang Februar in das skandinavische Land reisen möchte, muss mit Chaos am Flughafen rechnen. Besonders am Flughafen Helsinki wird der Streik spürbar sein – von Donnerstag, 1. Februar um 12:01 Uhr bis Freitag, 2. Februar um 23:59 Uhr werden Probleme erwartet.
Grund für den 48-stündigen Streik ist ein Arbeitskampf – Gewerkschaften hatten die Arbeitsniederlegung am 19. Januar angekündigt. Primär beteiligt ist die Gewerkschaften für den öffentlichen Dienst und den Wohlfahrtssektor (JHL). Bereits Anfang Oktober 2023 gab es Streiks in diesem Sektor, der sich auf den Flugverkehr ausgewirkt hatte.
Diese Sektoren sind betroffen
Mitarbeiter verschiedener Sektoren werden am Streik beteiligt sein und durch die Niederlegung ihrer Arbeit für Einschränkungen sorgen. Darunter fallen Beschäftigte des Flughafenbetreibers Finavia sowie Angestellte von Airpro – Zuständig für Serviceleistungen im Bereich Flughafenlogistik, Flughafendienste, Kabinenpersonal oder Bodenabfertigung.
Die Fluggesellschaft Finnair geht deshalb von erheblichen Einschränkungen hin zu Flugausfällen aus. Auf der Website können sich Passagiere informieren. Aktuell prüft die Airline noch das Ausmaß des Streiks und folgende Konsequenzen.
Das sind die Rechte von Finnair-Passagieren
Wer etwas Flexibilität mitbringt, kann dem bevorstehenden Chaos im Februar entgehen. Buchungen zwischen dem 31. Januar und 3. Februar können bereits umgebucht werden. Spätestens bis zum 15. März muss der Flug nachgeholt werden. Stornierungen seitens der Airline werden Passgieren per SMS oder E-Mail mitgeteilt. Sollte dies der Fall sein und Ihr Euren Flug dann nicht selbstständig umbucht, nimmt die Airline dies vor.
Generell gelten gewisse Rechte bei Streiks innerhalb der EU – etwa das Recht auf Ersatzbeförderung. Zudem das Recht auf eine teilweise oder komplette Erstattung bei Verspätungen über drei Stunden. Brenzlig wird es bei Streiks, die nicht auf direktes Airline-Personal zurückzuführen sind – Flughafenpersonal oder Security-Mitarbeiter zum Beispiel. Aus diesem Grund könnte es mit Entschädigungen bei dem finnischen Streik schwierig werden. Die Ansprüche sollten allerdings individuell geprüft werden.
Fällt der Flug nicht in die unmittelbare Streikphase, wird aber aufgrund der Auswirkungen des Streiks gestrichen, sollten Ansprüche auf Ausgleichsleistungen geprüft werden. Auch Flugausfälle vor dem offiziellen ersten Streiktag entlasten die Airline in der Regel nicht von einer Entschädigungszahlung. Der EuGH begründete dies damit, dass anderenfalls ein Fluggast völlig schutzlos wäre, wenn eine Fluglinie sich auch auf Vorkommnisse berufen könnte, deren Lösung in ihrer Hand liegt.
Lena Knoblauch, Fluggastrecht-Expertin des Portals Flightright
Hier findet Ihr eine Liste von allen Finavia Airports:
- Helsinki Airport
- Joensuu
- Jyväskylä
- Kajaani
- Kokkola-Pietarsaari
- Kuopio
- Mariehamn
- Oulu
- Pori
- Savonlinna
- Ivalo
- Kemi-Tornio
- Kittilä
- Kuusamo
- Rovaniemi
- Tampere-Pirkkala
- Turku
- Vaasa
- Halli
- Utti
Fazit zu Streiks im Februar in Finnland
Finnland gilt als das glücklichste Land der Welt – doch diese Freude droht im Februar getrübt zu werden. 48 Stunden lang legt das Personal von Finavia und Airpro ihre Arbeit nieder. Dadurch kann es zu erheblichen Einschränkungen im Flugverkehr kommen – Finnair rechnet mit Flugausfällen. Wir halten Euch auf dem Laufenden über potenzielle Änderungen.