Wieso werden Airlines künftig dazu verpflichtet, mehr Passagierdaten als bislang mit den nationalen Behörden in der EU zu teilen?
Europäische Parlaments- und EU-Staaten-Vertreter haben sich auf eine neue Vereinbarung geeinigt: Airlines sind zukünftig verpflichtet, umfassendere Fluggastdaten mit den nationalen Behörden der EU zu teilen. Gemäß fvw.de umfassen diese erweiterten Fluggastdaten den Namen des Passagiers, sein Geburtsdatum, seine Staatsangehörigkeit, Reisepassinformationen sowie grundlegende Flugdetails.
Einigung muss noch bestätigt werden
Die sogenannten erweiterten Fluggastdaten müssen in Zukunft vor und nach dem Abflug an die Behörden am Ankunftsort übermittelt werden. Durch die Kombination mit anderen erhobenen Daten sollen so besonders gefährliche Passagiere identifiziert werden können. Die Informationen sollen in der Regel 48 Stunden lang gespeichert werden. Ursprünglich wurden diese neuen Regeln nur für Flüge außerhalb der EU verhandelt, jedoch könnten die Mitgliedstaaten beschließen, sie auch auf Flüge innerhalb der EU auszudehnen. Die Zustimmung des Europaparlaments und der EU-Staaten zur Vereinbarung steht jedoch noch aus.
Schon im Jahr 2022 begann die Diskussion darüber, dass Fluggesellschaften vermehrt Passagierdaten mit den Behörden teilen sollten. Der Schwerpunkt lag auch dabei auf der verbesserten Identifizierung von Kriminellen durch die Übermittlung dieser Daten. Zusätzlich wurde betont, dass die Grenzbeamten sich besser auf die erwarteten Personen vorbereiten könnten.
Fazit zur Übermittlung von Passagierdaten
In Zukunft werden Fluggesellschaften verpflichtet sein, mehr Passagierdaten mit den nationalen Behörden in der EU zu teilen. Diese Daten sollen dann für einen Zeitraum von 48 Stunden gespeichert werden. Der Hauptzweck dieser Maßnahme besteht darin, kriminelle Personen schneller identifizieren zu können. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass es auch Kritik an dieser Maßnahme geben wird. Einige könnten Bedenken hinsichtlich möglicher Verletzungen der Privatsphäre und des Missbrauchs von Daten durch Regierungen oder andere Akteure äußern.