Vor gut zehn Jahren stürzte Air France-Flug AF 447 in den Atlantik. Dabei kamen alle 228 Insassen ums Leben. Jetzt will die französische Staatsanwaltschaft Air France vor Gericht bringen und möchte Frankreichs Flagcarrier wegen fahrlässiger Tötung anklagen. Grund: Die Piloten seien nicht gut genug geschult worden.
Staatsanwaltschaft sieht Sorgfaltspflicht verletzt
Dabei sieht die Staatsanwaltschaft die ausreichenden Voraussetzungen gegeben, um Air France unter anderem wegen der fahrlässigen Tötung von 228 Menschen auf die Anklagebank zu bringen. Begründet wird der Vorwurf dadurch, dass die Piloten von Flug AF 447 ob der Situation durch die vereisten Pitot-Sensoren – die letzten Endes zum Absturz geführt haben sollen – nicht ausreichend geschult waren.
Die französische Staatsanwaltschaft sieht unter dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung die Sorgfaltspflicht durch Air France verletzt, da sie die Piloten nicht ausreichend auf eine solche Situation vorbereitet hätte und unzureichend über vorherige Vorfälle mit vereisten Pitot-Sensoren informiert gewesen wären und entsprechend reagieren konnten. Die Vereisung der Pitot-Sensoren, mit denen die Geschwindigkeit des Flugzeuges gemessen wird, waren nach den Ermittlungsergebnissen verantwortlich für den Absturz der Maschine.
Piloten waren von der Situation überfordert
Beim Absturz in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2009 stürzte Air France-Flug 447 auf dem Weg von Rio de Janeiro nach Paris nahe der Insel Fernando de Noronha in den atlantischen Ozean. Dabei kamen alle Passagiere und Besatzungsmitglieder ums Leben. Ein Untersuchungsrichter muss nun darüber entscheiden, ob dem Antrag einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft stattgegeben werden kann.
Durch die fehlenden Kenntnisse waren beide Piloten nicht in der Lage eine eigentlich beherrschbare Situation zu meistern. Zu dem Ergebnis kamen die Ermittler nach der Auswertung des Flugdatenschreibers, der erst im Jahr 2011 aus gut 4.000 Metern Tiefe zusammen mit den letzten Leichen aus dem Meer geborgen wurden konnte.
Fazit zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft
Ob Air France die eigenen Piloten nicht genug geschult und informiert hat, ist als Außenstehender freilich schwer zu bewerten. Jedoch wird die französische Staatsanwaltschaft denn auch nicht ohne guten Grund zu dem Ergebnis gekommen sein, dass eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung berechtigt sei. Und schließlich stützen die Daten der Black Box den Vorwurf, da die Situation, in der sich die Piloten des Air France-Fluges 447 befanden, normalerweise zu handhaben ist. Nun bleibt erst einmal abzuwarten, ob der Anklage stattgegeben wird und wenn ja, was das Ergebnis einer möglichen Gerichtsverhandlung sein wird und welche Tragweite das Urteil noch bekommen könnte.